Politiker Gregor Gysi (Die Linke) hat im Streit um einen kritischen ZDF-Bericht zu seiner Rolle im System der DDR-Staatssicherheit vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg gegen den öffentlich-rechtlichen Sender erzielt.
Dem ZDF sei es nunmehr auch höchstrichterlich verboten, die Äußerung der früheren Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde Birthler „in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann“ zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, teilte die Pressestelle der Fraktion Die Linke im Bundestag am Montag mit.
Der VI. Zivilsenat habe bereits am 20. September die Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 23. März 2010 (Az. VI ZR 107/10) auf Kosten des Senders zurückgewiesen, hieß es. Der Bundesgerichtshof habe mit seinem Beschluss das Hanseatische Oberlandesgericht in dessen Urteil bestätigt, dass die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt „unzureichend“ recherchiert und „insgesamt unausgewogen“ berichtet habe, zitierte die Linkspartei aus der Begründung der Richter.
Der Sender äußerte sich zunächst nicht zu dem Gerichtsbeschluss. Gysi hatte im Januar bereits eine Einstweilige Verfügung gegen den NDR erwirkt, nachdem auch dieser in einer Dokumentation die Stasi-Vorwürfe gegen den Politiker thematisiert hatte (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]
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