Kürzlich gab es eine große Debatte über eine Millionen-Gage, die Entertainer-Urgestein Thomas Gottschalk erhalten sollte, obwohl die vertraglich vereinbarten Sendungen gar nicht liefen. Nach dieser umstrittenen Gage ohne Gegenleistung erwägt Nordrhein-Westfalen nun eine Gesetzeskorrektur.
Die umstrittene Millionen-Gage für Thomas Gottschalk (65) für seine abgesetzte ARD-Vorabendshow „Gottschalk live“ beschäftigt jetzt auch die Politik. Als Konsequenz aus den Vorgängen im Frühjahr 2012 denkt die nordrhein-westfälische Landesregierung nun über Änderungen im WDR-Gesetz nach. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Antworten auf Anfragen der Piraten-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hervor.
Wie eine Sprecherin des NRW-Medienministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, bringt die Landesregierung nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Landtag ein.
Beim WDR-Gesetz geht es um die Definition des verfassungsgemäßen Auftrags des Senders und seine institutionellen Strukturen, darunter Aufgaben und Organisation der Kontrollgremien.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte bereits im Mai bestätigt, dass Gottschalk trotz Absetzung der Reihe nach 70 Folgen die volle Gage gezahlt wurde, die er ansonsten bis zum eigentlichen Vertragsende Ende 2012 erhalten hätte.
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, die sich auf interne Papiere beruft, geht es um einen rund fünf Millionen Euro umfassenden Vertrag. Der WDR nennt unter Verweis auf die Verschwiegenheitsklausel bei Verträgen keine Summen.
Die Vereinbarung war ohne Wissen der Aufsichtsgremien getroffen worden. Der WDR rechtfertigte das damit, dass das Format über Werbe-Einnahmen und nicht über Gebührengelder finanziert worden sei und insofern keine Zustimmung eingeholt werden müsse.
Die Piraten im Landtag monierten in ihrer Anfrage unter dem Titel „Geld für den Orkus“, auf diese Weise könnten „über zwei Millionen ohne Gegenleistung“ geflossen sein. Gottschalk hatte dagegen im Frühjahr mitteilen lassen: „Ich habe alles geliefert, was die ARD bestellt hat. Dafür hat die ARD bezahlt, was vorher vereinbart war.“
In ihrer knappen Antwort auf die Piraten-Anfrage positioniert sich NRW-Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) an zwei Stellen klar. Die Landesregierung sei nicht der Auffassung, dass die Aufsichtsgremien ihrer Aufgabe ausreichend nachkommen könnten, solange ihnen Verträge von Tochterunternehmen der Sendeanstalten nicht vorgelegt würden. Auch könnten Einnahmen des Senders aus Werbe-Einnahmen nicht losgelöst vom allgemeinen Gebührenaufkommen betrachtet werden. „Die Einnahmen aus Werbung beeinflussen die Höhe des Rundfunkbeitrags.“
Die Landesregierung werde nun eingehend prüfen, ob die Regelungen zur Gremienbeteiligung ausreichend seien und gegebenenfalls nachbessern. Der WDR-Rundfunkrat verlangt, künftig auch bei werbefinanzierten Produktionsverträgen über Töchtergesellschaften beteiligt zu werden. Eine Sprecherin des WDR in Köln teilte auf Anfrage mit: „Wir können den Wunsch der Gremien gut nachvollziehen.“ Dem internen Austausch wolle der WDR aber nicht vorgreifen. [dpa/ag]
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