Google wehrt sich gegen eine Forderung der französischen Datenschutzbehörde, aufgrund des europäischen Rechts auf Vergessen unerwünschte Links aus dem weltweiten Suchindex zu entfernen. Der Suchmaschinenbetreiber sieht in dieser Praxis die Freiheit des Internets gefährdet.
Google wehrt sich gegen die Umsetzung des Rechts auf Vergessen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte den Suchmaschinenbetreiber dazu aufgefordert, unliebsame Links von EU-Bürgern nicht nur europaweit, sondern weltweit aus dem Suchindex zu löschen. In einer Stellungnahme in seinem europäischen Blog hat sich Google dieser Forderung am Donnerstag nun verweigert: „Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz.“
2014 hatte der Europäische Gerichtshof das Recht auf Vergessen beschlossen, das Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Bedingungen zur Löschung von Links zu Websites, die unangenehme Dinge aus der Vergangenheit von EU-Bürgern enthüllen, veranlasst. Zur Erfüllung dieser Vorgabe entfernt Google die entsprechenden Links jedoch nur aus dem europäischen Suchindex, über die Versionen anderer Länder sind sie weiterhin verfügbar. Mitte Juni hatten die französischen Datenschützer den Internet-Riesen zur Löschung der Links aus dem weltweiten Suchindex aufgefordert.
Doch Google sieht in dieser Forderung eine „beunruhigende Entwicklung“ und letztendlich die Freiheit des Internets in Gefahr, wie es im europäischen Google-Blog heißt. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebung auf der Welt seien in manchen Ländern Äußerungen verboten, die in anderen erlaubt seien. Durch die Entsprechung der Forderung befürchtet der Suchmaschinendienst die Freiheit im Internet auf dem Stand des Landes mit der „geringsten Internetfreiheit“. Nach Meinung von Google sollte „kein Land die Autorität haben, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann“. Der Internet-Riese hat daher die französischen Datenschützer gebeten, ihre Forderung zurückzuziehen. [kw]
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