Nachdem die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten in dieser Woche die Ausstrahlung von Glücksspiel-Werbung in Sat.1 beanstandet hat, prüft der Münchner Privatsender die Einleitung rechtlicher Schritte.
„Wir sind der Auffassung, dass die Werbeverbote des Glücksspielstaatsvertrages gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen und bis zum Erlass eines neuen Glücksspielstaatsvertrages nicht mehr angewendet werden können“, sagte Sat.1-Sprecherin Diana Schardt dem Branchendienst „Dwdl“. Der Sender werde deshalb die Beanstandung prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen einlegen.
Die ZAK hatte am Dienstag mitgeteilt, dass Sat.1 im September und Oktober 2011 etliche Male für die Sportwettenanbieter „Tipico“ und „wetten.de“ geworben hatte, unter anderem im Zusammenhang mit der Übertragung von Spielen der UEFA-Champions-League (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Dies sei ein Verstoß gegen den noch bis Sommer geltenden Glücksspielstaatsvertrag. Auch der Spartensender Sport1 war diesbezüglich bereits ins Visier der Medienhüter geraten.
Am 15. Dezember 2011 wurde von den Ministerpräsidenten aller Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein ein neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet, der nach Verabschiedung in den Länderparlamenten zum 1. Juli in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit gelten die Bestimmungen des alten Glücksspielstaatsvertrags einschließlich des Glücksspielwerbeverbots in allen Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins fort.
„Die ZAK wird derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag wird Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben“, kündigte ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs an, in dieser Angelegenheit die fortgesetzten Verstöße der deutschen Privatsender nicht länger als Kavaliersdelikt zu betrachten. [su]
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