Glasfaser-Routerfreiheit nun doch in Gefahr?

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Glasfaser © Deutsche Telekom
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Der Streit um die Endgerätefreiheit am Glasfaser-Anschluss schien beigelegt. Doch nun wollen sich die Telko-Verbände wehren und die Routerfreiheit doch noch untergraben.

Gilt in Glasfasernetzen Endgerätefreiheit oder Routerzwang? Über diese Frage war ein mehrjähriger Streit entbrannt, den die Bundesnetzagentur Anfang des Jahres eigentlich final im Sinne der Verbraucher entschieden hat. Dadurch bleibt die Routerfreiheit am Glasfaser-Anschluss auch künftig bestehen.

Zuvor hatten deutsche Telko-Verbände und Vodafone gemeinsam gefordert, den Netzabschlusspunkt für passive FTTH-Glasfasernetze (PON) so zu definieren, dass die freie Endgerätewahl erst hinter dem fest installierten Modem (ONT) der Betreiber liegt. Moderne Glasfaser-Router haben jedoch vielfach bereits ein Modem integriert und benötigen somit kein ONT. Die Endgerätefreiheit bei passiven Glasfasernetzen ist zudem seit 2016 gesetzlich vorgeschrieben.

Mit ihrer Niederlage wollen sich einige der Telko-Verbände jedoch nicht zufriedengeben: Anga, Breko, Buglas und Vatm haben gegen die Ablehnung ihrer Anträge Widerspruch eingelegt. Das teilte der Breko auf LinkedIn mit. VKU und Vodafone sind bei diesem Vorgang nicht mehr dabei.

Telko-Verbände vs. Glasfaser-Endgerätefreiheit: Widerspruch gegen Entscheidung der Bundesnetzagentur

Anga, Breitbandverband; © Anga
Der Anga ist einer der vier Telko-Verbände, die gegen die Entscheidung zur Glasfaser-Routerfreiheit Widerspruch einlegen. © Anga

Als Grund gibt der Verband „Sorge um die Verbraucherwohlfahrt“ an. Es sei nie das Ziel gewesen, die Endgerätefreiheit am Netzabschlusspunkt (ONT) abzuschaffen. Vielmehr gehe es darum, im Interesse der Kunden „ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit und schneller Entstörung zu gewährleisten“.

Für den Kundenservice sei die anbieterseitige Festlegung des ONT wichtig, nicht aber des Routers. Die Bundesnetzagentur habe außer Acht gelassen, dass Verbraucher auch bei Kombigeräten aus Router und ONT „im Rahmen der vorgegebenen Schnittstellenbeschreibungen weiterhin einen eigenen ONT und/oder Router nutzen“ können.

Technische Gründe für Ausnahmeregelung beim Netzabschlusspunkt nicht ersichtlich

Mit Störanfälligkeit durch Endgeräte der Nutzer hatten die Verbände und Vodafone bereits ihre Anträge begründet – diese technischen Gründe nach Ansicht der Bundesnetzagentur jedoch nicht belegen können. Auch dass der Verbund VTKE sowie Marktführer Telekom sich für die Endgerätefreiheit einsetzen, spricht dafür, dass technische Probleme keineswegs vorprogrammiert sind.

So erklärt der VTKE denn auch auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN: „Die Bundesnetzagentur hat sämtliche Aspekte der bestehenden freien Endgerätewahl direkt am Glasfaseranschluss mit der notwendigen Sorgfalt umfassend geprüft und entschieden, dass sich am passiven Netzabschlusspunkt für Glasfasernetze auch in Zukunft nichts ändern muss – es gibt keinerlei technischen Gründe, die eine Ausnahmeregelung erforderten. Diese Auffassung teilen wir und sehen keinen Anlass, daran etwas zu ändern.“ Und weiter: „Nur wenn der Netzabschluss „passiv“ ist und bleibt, können Verbraucher die für sie passenden, energieeffizienten Kombigeräte in ihren Haushalten direkt an der Glasfaserleitung einsetzen und das volle Potenzial der hochleistungsfähigen Glasfasernetze nutzen.“

Es bleibt also abzuwarten, ob die Telko-Verbände mit ihrem Widerspruch Erfolg haben und die Endgerätefreiheit letztlich doch noch kippen können.

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Hinweis: Der Artikel wurde ursprünglich am 11. März veröffentlicht und am 12. März um das Statement des VTKE ergänzt.

Bildquelle:

  • Anga: © Anga
  • Glasfaser-Kabel-Telekom: © Deutsche Telekom
4 Kommentare im Forum
  1. Ich hoffe, es bleibt bei den bereits entschiedenen Festlegungen. Es ist entschieden und damit basta. Die Fundametierung eines erneuten Einflusses bestimmter Telkos bringt uns nur Jahrzehnte zurück.
  2. Die Begründung von Telko liest sich wie das ein Verbraucher wünscht das die Packungen von Lebensmittel kleiner werden damit man wenigerist, natürlich kostet eine kleinere Menge dann mehr.
  3. Es ist wie immer mit der Wirtschaft, natürlich sind alle für Wettbewerb und gegen Monopole, außer sie haben selber eines, dann ist das natürlich was ganz ganz anderes.
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