GEZ-Rückforderung nur noch 2014 möglich

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Ruf der GEZ (die offiziell gar nicht mehr GEZ heißt) ist denkbar schlecht. Viele Bürger wollen nicht zahlen, einige klagen. Und manche zahlen derzeit noch zu viel. Wer seit dem 1. Januar 2013 zu viel an Rundfunkgebühren gezahlt hat, kann diese noch zurück fordern. Die Frist endet aber am 31.12.2014.

17,98 Euro zahlt man pro Monat an den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice, der früher Gebühreneinzugszentrale hieß und heute immer noch von den meisten schlicht GEZ genannt wird – und zwar in den meisten Fällen negativ konnotiert. Dass der Rundfunkbeitrag seit dem 1. Januar 2013 pro Wohnung gezahlt wird – unabhängig von der Anzahl der Bewohner und der Rundfunkgeräte – ist nicht neu.

Was viele aber nicht wissen: Wer bisher zu viel gezahlt hat, kann das Geld zurückfordern. Allerdings nur noch bis 31. Dezember 2014, dann läuft die Frist für Übergangsregelungen ab. Das ist gerade für Wohngemeinschaften interessant. Früher zahlte man pro Rundfunkgerät, mittlerweile pro Haushalt. Wer also in einer WG wohnt und brav weiter gezahlt hat, genau wie sein Mitbewohner, hat unnötigerweise doppelt für den Haushalt gezahlt. Das überschüssige Geld sollte noch innerhalb dieses Jahres zurück gefordert werden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, denn ab 2015 ist das nicht mehr möglich.
 
Wer sich vor dem Rundfunkbeitrag drücken will, hat schlechte Karten. Über die Einwohnermeldeämter bekommt der Beitragsservice die entsprechenden Daten und schreibt die Bürger an. Wer auch auf das dritte Scheiben nicht reagiert, bekommt automatisch eine Zahlungsaufforderung. Befreien lassen kann sich nur, wer Sozialleistungen wie ALG II oder BAföG bekommt. Anders als viele annehmen, sind Studenten übrigens nicht automatisch befreit. Weitere Informationen stellt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Homepage bereit.

[chp]

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