Der Jurist Ermano Geuer klagt gegen das neue Gebührenmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies habe nicht den Charakter einer Gebühr, sondern den einer Steuer und sei demnach laut RStV nicht zulässig. Auch den Sinn der Institution GEZ stellt der Passauer in Frage.
Wie am 14. August 2012 bekannt wurde, hat der Passauer Ermano Geuer als erster Klage gegen das ab Januar 2013 gültige neue Gebührenmodell zu Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Gegenüber der Online-Ausgabe des „Tagesspiegel“ äußerte sich der Jurist am 20. August zu seiner Popularklage vor dem Bayrischen Verfassungsgericht. Seiner Meinung nach sei der neue Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit gar kein Beitrag, sondern eine Steuer, da er im Zweifelsfall, nämlich dann wenn Jemand gar kein Empfangsgerät besitzt, ohne eine konkrete Gegenleistung gezahlt werden müsste. Die Erhebung einer Steuer sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) jedoch nicht vorgesehen.
Auch die generelle Notwenigkeit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) stellte Geuer gegenüber dem „Tagesspiegel“ in Frage. So müsse man sich die Frage stellen, ob nicht die Gebührenerhebung auch von anderer Stelle, etwa von den Finanzämtern, durchgeführt werden könne. Damit einhergehend kritisierte der Jurist den großen Gebührenhunger des bestehenden Systems.
Nach dem neuen Gebührenmodell muss ab Januar 2013 jeder Hausalt einen monatlichen Betrag von 17,98 Euro abtreten. Völlig unerheblich ist dabei, wie viele Personen in einem Haushalt leben und über wie viele Empfangsgeräte dieser verfügt. Auch ein Haushalt ganz ohne Empfangsgerät ist nach dem neuen Modell zur Gebührenzahlung verpflichtet. Wer eine Zweitwohnung besitzt, zahlt sogar doppelt. Sehbehinderte und Gehörlose, die bisher gänzlich vom Beitrag befreit waren, sollen ab Januar den ermäßigten Satz von 5,93 Euro Zahlen. Deutlich günstiger wird es mit dem neuen Modell beispielsweise für Bewohner einer Dreier-WG. Zahlten diese bisher jeweils den vollen Betrag, gilt in Zukunft auch hier der ermäßigte Betrag von 5,93 Euro. Ebenfalls zu den Profiteuren gehören unverheiratete Paare in einem Haushalt. Diese werden nach dem derzeitigen Modell noch doppelt zur Kasse gebeten. [ps]
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