GEZ-Kläger Geuer: Neuer Rundfunkbeitrag gleicht einer Steuer

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Jurist Ermano Geuer klagt gegen das neue Gebührenmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies habe nicht den Charakter einer Gebühr, sondern den einer Steuer und sei demnach laut RStV nicht zulässig. Auch den Sinn der Institution GEZ stellt der Passauer in Frage.

Wie am 14. August 2012 bekannt wurde, hat der Passauer Ermano Geuer als erster Klage gegen das ab Januar 2013 gültige neue Gebührenmodell zu Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Gegenüber der Online-Ausgabe des „Tagesspiegel“ äußerte sich der Jurist am 20. August zu seiner Popularklage vor dem Bayrischen Verfassungsgericht. Seiner Meinung nach sei der neue Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit gar kein Beitrag, sondern eine Steuer, da er im Zweifelsfall, nämlich dann wenn Jemand gar kein Empfangsgerät besitzt, ohne eine konkrete Gegenleistung gezahlt werden müsste. Die Erhebung einer Steuer sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) jedoch nicht vorgesehen.

Auch die generelle Notwenigkeit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) stellte Geuer gegenüber dem „Tagesspiegel“ in Frage. So müsse man sich die Frage stellen, ob nicht die Gebührenerhebung auch von anderer Stelle, etwa von den Finanzämtern, durchgeführt werden könne. Damit einhergehend kritisierte der Jurist den großen Gebührenhunger des bestehenden Systems.   

Nach dem neuen Gebührenmodell muss ab Januar 2013 jeder Hausalt einen monatlichen Betrag von 17,98 Euro abtreten. Völlig unerheblich ist dabei, wie viele Personen in einem Haushalt leben und über wie viele Empfangsgeräte dieser verfügt. Auch ein Haushalt ganz ohne Empfangsgerät ist nach dem neuen Modell zur Gebührenzahlung verpflichtet. Wer eine Zweitwohnung besitzt, zahlt sogar doppelt. Sehbehinderte und Gehörlose, die bisher gänzlich vom Beitrag befreit waren, sollen ab Januar den ermäßigten Satz von 5,93 Euro Zahlen. Deutlich günstiger wird es mit dem neuen Modell beispielsweise für Bewohner einer Dreier-WG. Zahlten diese bisher jeweils den vollen Betrag, gilt in Zukunft auch hier der ermäßigte Betrag von 5,93 Euro. Ebenfalls zu den Profiteuren gehören unverheiratete Paare in einem Haushalt. Diese werden nach dem derzeitigen Modell noch doppelt zur Kasse gebeten. [ps]

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36 Kommentare im Forum
  1. AW: GEZ-Kläger Geuer: Neuer Rundfunkbeitrag gleicht einer Steuer Genauer hingeschaut hat der Jurist die Steuerähnliche Funktion der sogenannten Haushaltsabgabe im Visier, denn daß jeder Haushalt automatisch zahlen muß, egal ob überhaupt Empfangsgeräte im Haus oder nicht, ist ja schon ein starkes Stück in einem angeblichen demokratischen Rechtsstaat, man stelle sich vor, jeder müßte Tabak- und Hundesteuer bezahlen, egal ob er drogensüchtig ist oder einen Hund hätte oder nicht, genau so läuft es aber mit der GEZ-Nachfolgeregelung, der sogenannten Haushaltsabgabe. Mal schauen was die obersten Richter entscheiden werden, nach dem völlig hirnrissigen, weil schlicht und einfach grundgesetzwidrigem URteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren muß man aber mit dem schlimmsten Rechnen, der ständige Druck aus Berlin hat sich nach Jahren nun durchgesetzt, auch die Bundesrichter sind nach den Öffentlich-Gebrechlichen äh Rechtlichen Rundfunkanstalten nur noch Erfüllungsgehilfen unser Staatsratsvorsitzenden 2.0 und ihrer Neuen Deutschen Einheitspartei aus CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne, oder wie es die Staatsratsvorsitzenden so schön ausdrückte, wir leben in einer marktkonformen Demokratie. Auf jeden Fall kann mandem Herrn aus Passau nur viel Glück wünschen, vielleicht wird der weitere Weg in den postsozialistischen deutschen Unrechtsstaat ein bißche aufgehalten, zu ändern ist er leider nicht, da alles nur noch "alternativlos" ist und bleibt.
  2. AW: GEZ-Kläger Geuer: Neuer Rundfunkbeitrag gleicht einer Steuer Die jetzige Gebühr ist doch schon die ganze Zeit unzulässig, da man mehrfach für die gleiche Leistung kassiert hat und zum anderen weil eine "Gebühr" laut Definition/Gesetz nur kostendeckend sein muß. Dies war jedoch nie der Fall, da man zuerst Unsummen abkassiert hat und erst dann eine frisierte Rechnung vorgelegt hat. Diese Abgabe kann wohl nur noch durch die EU gekippt werden als eine Art Wettbewerbsverzerrung in der EBU...
  3. AW: GEZ-Kläger Geuer: Neuer Rundfunkbeitrag gleicht einer Steuer Nein, habe ich nicht. Die zukünftige Abgabe ist genauso wie die jetzige nicht kompatibel mit anderen Gesetzen. Warum er Finanzämter zur Sprache bringt ist vielleicht deshalb, weil dann endlich die Finanzierung des ÖRR ins Parlament diskutiert werden muß und Politiker/Abgeordnete ein direktes Veto hätten. Jetzt läuft doch alles unter der Hand -wie du mir, so ich dir..
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