Die geplante Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltspauschale soll zur besseren Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender beitragen. Im Zuge dessen sollen gleichzeitig die Kosten für den Einzug der GEZ-Gebühren fallen. Das geht aus einem Bericht der KEF-Gebührenkommission hervor.
Die KEF verwies auf Kosten von allein 250 Millionen Euro, die für den Einzug der Rundfunkgebühren jährlich anfallen. Das entspricht bei einer Gesamteinnahme von 7,3 Milliarden Euro jährlich einem Anteil von mehr als drei Prozent. Nach aktuellen Schätzungen der Kommission sollen im Jahr 2016 die Gesamtkosten für den Einzug der Rundfunkgebühren durch die Haushaltsabgabe nur noch bei rund 192 Millionen Euro liegen, zitierte der Branchendienst „Funkkorrespondenz“ am Freitag aus dem Papier.
Der Grund für die Kostensenkung ist demnach insbesondere im geringeren Personalbedarf zu suchen. Zwei Drittel der Ausgaben entfallen auf den sogenannten Beauftragtendienst. Mit Einführung der Haushaltsabgabe wird dieser aber nicht mehr im bisherigen Umfang notwendig sein. Der Beauftragtendienst, im Volksmund „GEZ-Fahnder“ genannt, besteht größtenteils aus freien Mitarbeitern, die kontrollieren, ob Firmen und Privatleute ihre Rundfunkgebühren ordnungsgemäß entrichten.
2010 waren insgesamt mehr als 1100 freie Mitarbeiter in Deutschland unterwegs. 270 der GEZ-Beauftragten hatten eine Vollzeitstelle. Es sei nun geplant, ab 2013 die Ausgaben für diese freien Mitarbeiter jährlich um 10 Prozent zu reduzieren, berichtete der Branchendienst. Eine konkrete Planung, wie viele freie Mitarbeiter die ARD-Gebührenabteilungen im Jahr 2016 haben werden, gebe es bislang nicht.
Zudem will der neue Geschäftsführer Stefan Wolf die GEZ-Beschäftigtenzahl der Festangestellten von 1041 (Stand 2009) auf 930 (Planung für 2016) reduzieren. Im Moment stockt die Gebührenzentrale die Anzahl der Mitarbeiter aber deutlich auf. Insgesamt 1269 Personen Mitarbeiter werden bis 2014 dort arbeiten. Eine Kostensteigerung von 77,4 Millionen Euro pro Jahr über den Zeitraum von drei Jahre wird die Folge sein. Die zusätzlichen Mitarbeiter sollen die anfallende Mehrarbeiten durch die Umstellung auf die Haushaltspauschale bewältigen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Die Mehrarbeit ergibt sich aus der Überprüfung der 42 Millionen Teilnehmerkonten. Bei den Unternehmensbereich muss etwa die Menge der Betriebsstätten und der dort beschäftigten Mitarbeiter erfasst werden. Von der Mitarbeiteranzahl eines Betriebeswird künftig abhängen, auf welche Höhe sich der Rundfunkbeitrag eines Unternehmens bemisst. Darüber hinaus wird die GEZ die im eigenen System vorhandenen Anschriften mit den Datensätzen der Einwohnermeldeämter abgleichen. [mho]
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