Um die Wirksamkeit der erteilten Einzugsermächtigungen weiterhin zu sichern, schreibt die GEZ derzeit mehr als 3,4 Millionen Gebührenzahler an, damit diese das bestehende Lastschriftverfahren und das künftige SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben.
Nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag sind Kunden jedoch nicht verpflichtet, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. das sogenannte Kombimandat zu unterschreiben. Die bisherigen Einzugsermächtigungen werden voraussichtlich Ende 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Ab diesem Zeitpunkt wird bei den nationalen Banken nur noch das neue SEPA-Verfahren eingesetzt.
Es sei aber nicht auszuschießen, dass Gebührenzahler trotz der aktuellen Zusendung später nochmals Post von der Gebühreneinzugszentrale bekommen, da noch nicht sicher sei, ob das von der GEZ verwendete SEPA-Lastschriftmandat den Anforderungen an ein solches Mandat vollständig genügt.
SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen behandelt werden. Mit der Einführung des Verfahrens im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen unterschieden. Damit sollen europaweit bargeldlose Zahlungen per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung genauso einfach möglich sein, wie in Deutschland.
Update 24. Mai, 9.02 Uhr: Statt „3,4 Gebührenzahler“, „3,4 Millionen Gebührenzahler“[rh]
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