Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) plant mit der Einführung der Haushaltspauschale ab 2013, umfangreiche Daten über die TV-Zuschauer in Deutschland zu erheben. Dafür will die GEZ auch Vermieter mit einspannen.
Vermieterverbände und Datenschützer kündigten bereits Protest gegen entsprechende Erhebungen an. Vor allem drei Punkte des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stehen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) in der Kritik, meldete die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (Freitagsausgabe). So erwägt die GEZ etwa, die Unterstützung der Vermieter bei nicht ermittelbaren Mietern einzufordern. Dies soll beispielsweise für Betriebsstätten und Wohneigentumsgemeinschaften gelten.
Unklar sei jedoch, welche konkreten Daten die Vermieter einholen sollen. Diese könnten auch über die auf dem GEZ-Anmeldeformular erfragten Angaben hinaus gehen, so das Blatt. Zum anderen beanstandete die LDI den geplanten Datenabgleich der GEZ. Stimme die Landesregierungen dem Staatsvertrag bis Ende des Jahres zu, könnte die GEZ etwa kommerzielle Datenbänke von Anbietern wie Payback mit der eigenen Adresskartei abgleichen, hieß es in dem Bericht.
Zudem möchte die GEZ in Zukunft von Bürgern, die aus ihrer Wohnung ausziehen, eine Begründung erhalten, kritisierte die LDI. Bisher sind die Pläne noch nicht gesetzlich verankert. Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Dezember letzten Jahres den Entwurf verabschiedet, jedoch müssen bis Ende 2012 noch alle Länder zustimmen.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wiesen erste Kritik gegen die geplanten Neuregelungen als nicht gerechtfertigt zurück. Die Regelungen seien selbstverständlich mit dem Datenschutz vereinbar, erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher gegenüber der „WAZ“. Jedoch müsse der „begründete Lebenssachverhalt“, den die GEZ bei Auszug vorgelegt bekommen möchte, genauer definiert werden, räumte Eicher ein. Weiche man von den Plänen ab, befürchte der Jurist „urplötzlich acht Millionen Abmeldungen“. [frt]
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