SWR-Justiziar Hermann Eicher hat die Kritik von Datenschützern am neuen Rundfunkgebührenmodell zurückgewiesen. Die Bedenken seien unbegründet und überzogen. Datenschützer befürchten, dass die Behörde über überzogeneBefugnisse bei der Datenerhebung verfügen wird.
Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst verteidigte der bei der ARD für die Gebühren verantwortliche Jurist das ab 2013 geltende Abgabemodell. So kritisieren Datenschützer unter anderem, dass bei einer Abmeldung künftig ein „begründeter Sachverhalt“ angegeben werden müsse.
Eicher erklärte, dass die Bürger auch im noch geltenden System einen Grund für die Abmeldung nennen müssen. Bei der neuen Haushaltsabgabe wird die Begründung lediglich typisiert. So lauten die Gründe dann beispielsweise „Wohnungsaufgabe“ oder „Verzug ins Ausland“. Eine Begründe für den Umzug müsse gegen landläufige Befürchtungen nicht gegeben werden. „Eine solche Vorschrift wird man vergeblich im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag suchen, sie gibt es schlicht nicht“, so der Jurist.
Ein weiterer Kritikpunkt der Datenschützer ist das künftige Recht der Gebühreneinzugszentrale bei Vermietern und Wohnungsunternehmen nachfragen zu dürfen. Datenschützer befürchten eine Bespitzelung. Der SWR-Jurist beruhigt auch in diesem Bereich. Diese Möglichkeit bestehe nur in extremen Ausnahmefällen, die gut begründet sein müssten. Zuvor müssten zudem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein.
Der Vermieter müssen zudem lediglich Auskunft über den Namen seines Mieters geben, nicht über dessen Lebensumstände oder sonst zur Privatsphäre gehörende Daten. Zudem ist es auch heute schon üblich, dass die Meldebehörden die GEZ über Umzüge informieren und die neue Adresse an die Behörde weitergeben.
Richtig sei jedoch, dass mit Einführung der neuen Haushaltsabgabe ein einmaliger kompletter Meldedatenabgleich durchgeführt werde. Auch diesen kritisieren Datenschützer aufgrund der riesigen Datenmenge, über die die GEZ dann verfüge. „Die Daten unterliegen einer strengen Zweckbindung, dürfen ausschließlich für den Rundfunkbeitrag verwendet werden“, erklärte Eicher. Außerdem müssen sie nach zwölf Monaten wieder gelöscht werden. Auch dieses Instrument diene nur dazu, Beitragsgerechtigkeit herzustellen. [js]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com