Gesetzesbrüche bei geplantem ORF-Youtube-Kanal beanstandet

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach Meinung des Verbands Österreichischer Privatsender verstößt der geplante Youtube-Kanal des ORF gegen eine ganze Reihe eigener Vorschriften und Gesetze.

Das Vorhaben des ORF, sein Angebot sozialen Medien aufzufrischen, sieht vor TV-Sendungen auf einem Youtube-Kanal frei zur Verfügung zu stellen, sowie eigens Inhalte hierfür zu produzieren. Der Plan bringt die Vertreter der privaten Sender in Österreich auf Barrikaden.  

Wie die Geschäftsführerin des Privatsender-Verbands VÖP, Corinna Drumm, am Freitag gegenüber der österreichischen Presseagentur APA feststellte, sei der „geplanten Youtubekanal nicht genehmigungsfähig“. Allein kartellgesetzlich ist das Vorhaben vermutlich kritisch einzuordnen, da Youtube, als auch der ORF, eine dominierende Stellung in ihrem jeweiligen Segment einnehmen. 

Der VÖP-Vorstandsvorsitzende Ernst Swoboda führt weiter aus, dass das der Kanal kein „wirksamer Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags“ in Österreich sein kann. Der VÖP habe geprüft, ob das sogenannte ORF-Gesetz verletzt werde, heißt es weiter. Dabei ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Beispiel Werbe-Vorgaben auf Youtube nicht umsetzbar sind, da die Kontrolle darüber bei der sozialen Plattform liegt. Das Vorhaben sieht vor, die Vermarktung gegen eine 55-prozentige Beteiligung an Youtube abzutreten. [bey]

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2 Kommentare im Forum
  1. Du beziehst Dich wahrscheinlich auf das Bild was DF im Artikel verwendet. Ist halt mal wieder nicht sehr intelligent was DF da gemacht hat.
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