Fast jeder, der Kunde eines Internetanbieters ist, kennt dieses Problem: Der Provider schreibt dem Endnutzer vor, dessen eigenen Router zu nutzen. Eine Alternative gibt es in den meisten Fällen auch nicht, da der Betreiber die Zugangsdaten zum Netz nicht nennen will. Noch im Dezember soll ein neues Gesetz diesen Missstand beheben.
Der Sogenannte Routerzwang ist mittlerweile zu einem echten Reizthema geworden. Viele Internetprovider zwingen ihre Kunden dazu, einen bestimmten Router für den Internetempfang zu verwenden. Zumeist bleibt dem Endnutzer dann auch gar keine andere Wahl, da der Anbieter die Zugangsdaten zum Netz nicht preisgeben möchte und somit die freie Routerwahl verhindert. Die Unternehmen rechtfertigen sich mit niedrigen Wartungskosten.
Wie es in einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums heißt, verhindere die Vorgabe eines spezifischen Routers die freie Produktwahl durch den Kunden. Die Bundesregierung macht nun mobil gegen den Routerzwang. Noch im Dezember soll eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht werden, durch welche dem Zwang durch die Internetprovider ein Riegel vorgeschoben wird.
Durch die Gesetzesänderung möchte man deutlich machen, dass die Zugangsgeräte eben nicht als Teil der technischen Infrastruktur der Betreiber zu sehen sind, welche als solche von den Anwendern nicht verändert werden dürfe. Gerade weil dies eben nicht der Fall ist, dürfe dem Anwender seine freie Wahl des Zugangsgerätes nicht verweigert werden. Der Routerzwang beschneide die freie Produktwahl des Kunden.
Für die Umsetzung der Gesetzesänderungen seien aber intensive technische und administrative Vorkehrungen – insbesondere seitens der Kabelnetzbetreiber – zu treffen. Deshalb ist für das Gesetz eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Darüber hinaus muss der Entwurf für das neue Gesetz bei europäischen Dienststellen offiziell zur Kenntnis genommen werden. [kh]
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