
Der ungewöhnliche Personalvorschlag für die NDR-Intendanz überzeugte den Rundfunkrat nicht. Für die nächste Auswahlrunde haben die Beschäftigten einen Vorschlag.
Nach der vorerst nicht zustande gekommenen Intendantenwahl beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) fordern Personalräte und Redaktionsausschuss ein transparenteres Auswahlverfahren. „Die gescheiterte Wahl belegt deutlich, dass großer Reparaturbedarf besteht“, heißt es in einer Stellungnahme der Personalvertretungen. Die einzige Kandidatin, die frühere Bertelsmann-Managerin Sandra Harzer-Kux, hatte die erforderliche Mehrheit am Freitag verfehlt.
Die Mitarbeitendengremien kritisierten, dass die Beschäftigten zwar ihre Vorschläge für ein Stellenprofil einreichen durften, aber danach nicht mehr in den Auswahlprozess einbezogen wurden. „Keines der Gremien hatte auch nur die Chance, eine Frage an die vorgeschlagene Kandidatin zu stellen“, schreiben die Vertreterinnen und Vertreter. Sie wollen ein Rederecht in Rundfunk- und Verwaltungsrat. Dies könnte auch externen Kandidatinnen und Kandidaten Einblicke in Themen von Beschäftigten ermöglichen, so die Idee.
Externe an der Spitze eher selten
Die externe Personalie Harzer-Kux galt als Überraschung. Häufig kommt es vor, dass die Topposten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch wegen der komplexen Struktur mit Führungskräften aus den eigenen Häusern besetzt werden. Die 52 Jahre alte Managerin arbeitete zuvor viele Jahre im Bertelsmann-Kosmos.
Binnen eines Monats kann der Verwaltungsrat erneut einen Personalvorschlag unterbreiten. Es darf nach Gremienangaben nicht dieselbe Person sein wie im ersten Wahlgang. Wie es ganz konkret weitergeht, ist unklar. Die nächste reguläre Sitzung des Rundfunkrats ist Mitte Mai.
Das Kontrollgremium Rundfunkrat, das die Senderspitze wählt, kritisierte im Anschluss unter anderem, dass es keine Wahl zwischen mehreren Kandidaten gab. Das liegt am NDR-Staatsvertrag, der festlegt, dass der Verwaltungsrat einen Personalvorschlag machen kann.
Gremien: Darf ein Wahlvorschlag wirklich nur eine Person enthalten?
Personalräte und Redaktionsausschuss schlugen in ihrer Erklärung vor, die Auslegung des Staatsvertrages erneut zu prüfen: „Ist es wirklich so, dass ein Wahlvorschlag nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin enthalten darf? Oder könnte ein solcher Vorschlag auch mehrere Namen enthalten, damit der Rundfunkrat eine echte Wahl hat?“
Gesucht wird eine Nachfolge für Senderchef Joachim Knuth. Der 65-Jährige hatte einen vorzeitigen Übergang zum 1. September angeboten. Knuth ist seit Januar 2020 Intendant des drittgrößten ARD-Senders. Sein Vertrag läuft eigentlich regulär bis Mitte Januar 2026.
Es fehlten vier Ja-Stimmen
Laut Verwaltungsrat gab es zunächst ein engeres Bewerberumfeld von vier Frauen und vier Männern. Am Ende habe sich der Rat zwischen zwei Männern und Harzer-Kux entschieden. Sie hätte 34 Ja-Stimmen benötigt. Es stimmten aber nur 30 Rundfunkräte für sie. Zudem gab es 14 Neinstimmen und 6 Enthaltungen. Man sei froh, dass der Rundfunkrat deutlich zeige, dass er sich der Bedeutung des Amtes der Intendantin oder des Intendanten für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewusst sei, kommentierten Personalräte und Redaktionsausschuss in ihrer Erklärung.
Der Rundfunkrat, der wählte, ist das zweite Kontrollgremium des Senders und soll verschiedene gesellschaftliche Gruppen repräsentieren. In dem Rat sitzen Vertreter aus Organisationen, Politik, Wirtschaft und religiösen Gemeinschaften. Er kontrolliert, ob der Sender die programmlichen Vorgaben einhält, und kann nach der Ausstrahlung Rückmeldungen geben.
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