Der Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann geht weiter. Der Anwalt des TV-Moderators zieht vor den Bundesgerichtshof.
Der Rechtsstreit geht in eine neue Runde: Christian Schertz zieht vor den Bundesgerichtshof. Dort habe der Anwalt von Jan Böhmermann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, schildert der Satiriker selbst gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Grund ist wieder einmal das Gedicht des TV-Moderators über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, wie „Der Tagesspiegel“ berichtet.
Unter dem Titel „Schmähkritik“ verlas Böhmermann am 31. März 2016 in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ Beschimpfungen gegen Erdogan. Die Satire landete vor Gericht. Das Urteil: Acht Zeilen des 24 Zeilen langen Gedichts dürfen nicht mehr von Böhmermann wiederholt werden. Grund dafür seien „schwere Herabsetzungen“ gewesen.
Im Mai 2018 scheiterte Böhmermann zunächst mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Auch der Antrag Erdogans, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen, wurde abgelehnt. Ob die Nichtzulassungsbeschwerde von Anwalt Schertz vor Gericht Erfolg hat, bleibt abzuwarten. [PMa]
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