Gerichtserfolg: Stefan Raab darf Brainpool-Anteile verkaufen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stefan Raab (52) hat einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der frühere TV-Entertainer („Schlag den Raab“) darf seine Anteile an der Produktionsfirma Brainpool an den französischen Fernsehproduzenten Banijay verkaufen.

Brainpool-Gründer Jörg Grabosch zog seinen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung am Mittwoch zurück. Zuvor hatte ihm das Oberlandesgericht Köln deutlich gemacht, dass es keine rechtlichen Bedenken gegen den Verkauf der Raab-Anteile sieht.

Raab hielt bisher 12,5 Prozent von Brainpoool. Mit seinen Anteilen besitzt Banijay die Mehrheit an Brainpool: 62,5 Prozent. Damit habe sich dieses Unternehmen nun entscheidenden Einfluss gesichert, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Schmidt. Aber so sei es nun mal: „Wenn man sich mit einem Elefanten ins Bett legt, darf man sich nachher nicht wundern, dass es eng wird.“
 
Raab und Brainpool verbindet eine lange gemeinsame Geschichte. Seit Ende der 1990er Jahre hatte Brainpool Raab mit vielen ProSieben-Sendungen den Weg zu großer Popularität geebnet. Ende 2015 nahm Raab dann aber seinen Abschied und verschwand vom Bildschirm. Seitdem macht er sich ausgesprochen rar. Brainpool produziert heute Formate wie „Luke! Die Woche und ich“, „Pussy Terror TV“ und „Pastewka“. Derzeitiger Brainpool-Chef ist Marcus Wolter. [dpa]

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