Im Strafprozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer hat der Vorsitzende Richter eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeregt.
Richter Anton Winkler am Landgericht München I reagierte damit am Mittwochnachmittag auf eine Reihe von Zeugenaussagen, die zumindest Zweifel an der Auffassung der Staatsanwaltschaft schürten, Breuer habe in einem Zivilprozess gelogen. Ein Sprecher Breuers sagte, der ehemalige Bankchef und seine Anwälte hätten darüber noch nicht entschieden.
Konkret geht es um eines der vielen Zivilverfahren, die der im Sommer verstorbene Medienunternehmer Leo Kirch nach der Pleite seines Konzerns gegen Breuer und die Deutsche Bank anstrengte. Breuer hatte damals ausgesagt, er habe Informationen über Kirchs finanzielle Lage lediglich den Medien entnommen. Das hält die Staatsanwaltschaft für unwahr. Wegen eines Interviews, in dem Breuer die Kreditwürdigkeit Kirch anzweifelte, hatte Kirch Breuer und die Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Imperiums verantwortlich gemacht (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Ein Strafprozess kann mit Zustimmung aller Beteiligten gegen Auflagen eingestellt werden. Dies ist im Paragrafen 153a der Strafprozessordnung geregelt. Voraussetzung dafür ist, dass die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Der Angeklagte gilt dann als unschuldig. Ein lupenreiner Freispruch ist es jedoch nicht. [dpa/ar]
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