Gericht: Werbeblocker im Internet bleiben erlaubt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Internet-Werbeblocker sind vielen Medienunternehmen ein Dorn im Auge, die mit Anzeigen Geld verdienen. Nun hat ein Gericht den Einsatz des umstrittenen Adblockers des Kölner Unternehmens Eyeo erneut für zulässig erklärt.

Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben mehrere Medienunternehmen erneut eine Niederlage erlitten. Wie das Münchner Oberlandesgericht am Donnerstag in drei Fällen entschied, darf das Kölner Unternehmen Eyeo seinen umstrittenen Werbeblocker AdBlock Plus weiter anbieten. Geklagt hatten die „Süddeutsche Zeitung“, ProSiebenSat.1 und die RTL-Tochter IP Deutschland. Sie werfen Eyeo einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und hatten Schadenersatz verlangt.
 
Laut der Urteile darf Eyeo weiterhin auch das kostenpflichtige Whitelist-Modell verwenden. Gegen eine Gebühr bietet Eyeo den Betreibern an, die Internetseiten auf einer sogenannten Whitelist zu registrieren, damit Anzeigen trotz aktiviertem Werbeblocker eingeblendet werden. Auch für diese Geschäftspraktik hatten die Kläger ein Verbot gefordert.

Der Ansicht der Richter zufolge übt Eyeo keinen unzulässigen Druck auf die Medienunternehmen auf. Auch handle es sich bei dem Geschäftsmodell nicht um verbotene aggressive Werbung oder einen Verstoß gegen das Kartellrecht.
 
Zuvor hatte bereits das Münchner Landgericht die Forderungen der Kläger abgelehnt. Dagegen gingen die drei Firmen in Berufung. Die Anwälte der „Süddeutschen Zeitung“ und von Eyeo kommentierten das OLG-Urteil im Anschluss an die Verkündung nicht. Die anderen Parteien waren nicht vertreten.
 
Mit AdBlock Plus hatten sich in der Vergangenheit bereits Gerichte in München, Hamburg und Köln beschäftigt. Zu den Klägern gehörten beispielsweise „Spiegel Online“ und der Medienkonzern Axel Springer. In allen Fällen erklärten die Richter das Programm für legal. Springer hatte vor gut einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Köln zumindest erreicht, dass das Geschäftsmodell des „Whitelisting“ für unzulässig erklärt wurde. [dpa]

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43 Kommentare im Forum
  1. eine weise entscheidung, fängt ja hier schon an, ohne werbeblocker geht hier garnichts. nutze allerdings u-block.
  2. Ohne Adblocker kann man dieses Forum gar nicht nutzen. Leider meinen Webseitenbetreiber auch heute noch ihre Seiten so derart mit Werbung vollzuklatschen und um das eigentliche, also anständigen Content, geht es gar nicht mehr. Spiegel online scheint jetzt auch damit anzufangen, Nutzer mit aktivierten Adblocker auf Abschaltung von diesem zu drängen.
  3. tja sskm sie habens übertrieben und nun hat jeder schutzmassnahmen treffen müssen. nun kommt die tränendrüse. totaler schwachsinn.....ich werde beim zeitunglesen ja auch nicht gezwungen, die inserate zu lesen....ich nehm den content den ich will. meine zeit ist zu schade um mir 20 sec werbung für 30 sek content anzuschauen. auf die seiten die mich wegen adblock aussperren verzichte ich gerne. gibt genug andere....und wenn df das macht....tschüss mit ü!
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