Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der Daimler AG gegen den SWR abgewiesen. Dabei verwiesen die Richter auf die Rundfunkfreiheit und hoben das eindeutig überwiegende öffentliche Informationsinteresse hervor.
Die Daimler AG hatte gegen den SWR wegen der Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“ geklagt. Der Konzern wollte eine erneute Ausstrahlung des verwendeten Bildmaterials unterbinden.
Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Klage der Daimler AG nun abgewiesen (Az. 11 O 15/14). Nach Ansicht der Richter sei zwar die Herstellung der Aufnahmen rechtswidrig gewesen, weil das Hausrecht der Daimler AG verletzt worden sei, aber das Unternehmen müsse die Ausstrahlung hinnehmen, weil die Reportage einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene, so die Meldung des Landgerichts.
Weitere Hintergründe und Information zu dieser Entscheidung unter https://www.wbs-law.de/medienrecht/gericht-weist-klage-von-daimler-gegen-swr-ab-56882/[th]
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