Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat einen Betreiber der Onlinetauschbörse Bit-Flyer am gestrigen Freitag wegen Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Der 42-Jährige habe ein umfassendes Geständnis abgelegt und Reue gezeigt, teilte der Industrieverband Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Freitagabend mit. Der verantwortliche Richter habe diese Aspekte als strafmildernd gewertet, hieß es. Dem Verurteilten wurde das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers sowie die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken zur Last gelegt.
Der Verantwortliche selbst hatte keine geschützten Dateien im Internet bereitgestellt, hieß es weiter. Der Richter wies allerdings darauf hin, dass der von dem Raubkopierer betriebene Tracker es vielen Personen erst ermöglichte, Filme und Spiele illegal aus dem Netz zu laden. Registierte User konnten mit der sogenannten „geschlossenen Tauschbörse“ Dateien anbieten und heruntenladen.
Die GVU hatte den Fall vor drei Jahren ins Rollen gebracht, als die Organisation Anzeige gegen Unbekannt stellten. Der Verband steckt ebenfalls hinter der Anzeige gegen die Betreiber der Filmtauschbörse Kino.to, gegen deren Betreiber es vor zwei Tagen zu einer ersten Anklage gekommen war (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [dm]
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