Die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sind mit ihrem Gemeinschaftsprojekt einer Video-Plattform im Internet vorm Düsseldorfer Oberlandesgericht gescheitert. Das Gericht wies die Beschwerde der Privaten gegen das Verbot vom Bundeskartellamt zurück.
Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer offiziellen Mitteilung am Mittwoch bekannt gab, haben sich die Richter der Bewertung des Bundeskartellamts angeschlossen und das Verbot für eine gemeinsam betriebene Video-Plattform im Internet bestätigt. Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt bezeichnete die gefällten Entscheidung als „ein“ wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien“. Die Dynamik des Marktes schließe nicht aus, dass „marktmächtige Unternehmen versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen“, so Mundt weiter.
Die beiden privaten Sendergruppen planten den Aufbau und Betrieb einer gemeinsam geführten Internet-Plattform nach Vorbild von Hulu, auf der Zuschauer – ähnlich den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender in Deutschland – verpasste Sendungen auch nachträglich ansehen können.
Die Kartellwächter hatten das Gemeinschaftsprojekt im März 2011 untersagt, da die Plattform in ihrer geplanten Form das marktbeherrschende Duopol von RTL und ProSiebenSat.1 auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte. Zudem sei durch die notwendige Koordinierung der Geschäftsinteressen ein Verstoß gegen das Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zu erwarten.
Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht weiter mitteilte, ist das Mittel der Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Sollten die beiden Sendergruppen gegen das gefällte Urteil der Richter vorgehen wollen, können sie sich in nächster Instanz an den Bundesgerichtshof werden. Ob RTL und ProSiebenSat.1 entsprechende Schritte in Erwägung ziehen, ist derzeit noch nicht bekannt. [fm]
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