Der ARD-Film „Die Auserwählten“ ist vom Landgericht Hamburg in der ausgestrahlten Fassung verboten worden.
Der Spielfilm wurde bereits am 1. Oktober gesendet und stellt fiktiv den systematischen Missbrauch von Schülern durch Lehrkräfte an der Odenwaldschule dar.
Bereits im Vorfeld wehrten sich zwei ehemalige Schüler gegen die Ausstrahlung – sie sahen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, weil die Filmfiguren sehr realitätsnah seien. Für einen der Ex-Schüler erwirkte nun der Berliner Medienanwalt Christian Schertz das Verbot, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet.
Das Gericht sieht eine „schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“ des Betroffenen, da er als Missbrauchsopfer gezeigt wird. Gegen die Entscheidung können der WDR wie auch die Produktionsfirma NDF Berlin Widerspruch einlegen.
Das am 1. Oktober im Ersten ausgestrahlte Drama erzielte zur besten Sendezeit großes Interesse: 5,05 Millionen Zuschauer schalteten ein und bescherten dem Ersten damit eine Sehbeteiligung von 17 Prozent. [fp]
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