Der US-amerikanische Streaming-Anbieter Zediva muss seinen Onlinedienst wegen Urheberrechtsverletzung einstellen. Das hat nun ein kalifornisches Gericht entschieden.
Zediva hat seinen Kunden seit März dieses Jahres aktuelle Blockbuster zum Schnäppchenpreis von einem US-Dollar pro Film angeboten. Das Unternehmen streamte die Streifen nach eigenen Angaben über eigene DVD-Player in die Heimkinos seiner Kunden. Deshalb versteht sich Zediva nicht als Video-on-Demand-Dienstleister sondern als normale Videothek, die ihre Kunden über das Netz mit Inhalten versorge.
Der US-Branchenverband Motion Picture Association of America (MPAA) sieht das allerdings anders: Im April reichte die Organisation Klage gegen Zediva ein, weil das Unternehmen ohne die dafür notwendigen Lizenzen Filme frühzeitig im Internet veröffentliche und somit gegen die Urheberrechte der Studios verstoße (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Wie die MPAA am Dienstagnachmittag (Ortszeit) bekannt gab, ist Bundesrichter John F. Walter der gleichen Meinung: Er habe dem Antrag auf einstweilige Verfügungung seitens der MPAA stattgegeben. Somit dürfe Zediva ab sofort keine Filme mehr über das Netz anbieten. Die Betreiber hätten nun eine Woche Zeit, der richterlichen Anordnung nachzukommmen.
Diese wollen sich aber offenbar nicht so einfach geschlagen geben: Dem Branchendienst „Cnet“ habe ein ungenannter Zediva-Sprecher mitgeteilt, dass man in Revision gehen werde. Zediva wolle weiterhin „für das Recht der Konsumenten kämpfen, geliehene Filme zu sehen – egal wie“. [dm]
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