Sky Österreich ist mit einer Klage gegen den ORF vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Der Pay-TV-Anbieter hatte sich gegen die kostenlose Ausstrahlung von Bildern zu Großereignissen beim öffentlich-rechtlichen Senders im Rahmen der Kurzberichterstattung gewehrt.
Es besteht ein Anspruch der Öffentlichkeit auf TV-Bilder von Großereignissen – und das selbst, wenn die Exklusivrechte dafür mit viel Geld von einem Sender erworben wurden. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg und bekräftigte somit das Recht auf eine Kurzberichterstattung in Nachrichtenformaten. Sky Österreich hatte gegen den ORF geklagt, der Bilder aus der exklusiven Europa-League-Übertragung des Pay-TV-Anbieters während der Kurzberichterstattung ohne Bezahlung genutzt hatte.
Kurze Ausschnitte aus Übertragungen von öffentlichem Interesse seien in allgemeinen Nachrichtensendungen laut Gericht möglich, sofern die Ausschnitte nicht länger als 90 Sekunden dauern. Zudem müsse die Quelle der Fernsehbilder angegeben werden. Inhaber von Exklusivrechten hätten nur einen Anspruch auf „unmittelbar mit der Gewährung des Zugangs zum Signal verbundenen zusätzlichen Kosten“.
Grundlegend bedeutet die Entscheidung des Gerichts, dass TV-Bilder Großereignisse weiterhin – auch bei exklusiv vergebenen Rechten – in der Kurzberichterstattung von Nachrichtensendungen gezeigt werden dürfen. In Deutschland ist bisher aber eine andere Praxis gängig, die dieses Recht praktisch nicht anwendet. TV-Sender mit Exklusivrechten verkaufen hierzulande mittels Sublizenzen TV-Bilder an andere Sender weiter. [hjv]
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