Gericht kippt „Cyber Monday“ von Amazon – Lockangebote

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Online-Händler Amazon hat sich wegen seines „Cyber Monday“ juristischen Ärger eingehandelt. Zeitlich begrenzte Schnäppchen dürfen laut Urteil des Landgerichts Berlin künftig nur noch dann angeboten werden, wenn die reduzierte Ware mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich ist.

Das teilte die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (vzbv) am Donnerstag in Berlin mit. Das Landgericht habe am Donnerstag der Klage des Verbandes auf Unterlassung entsprechender Werbeaktionen stattgegeben. Damit droht auch den attraktiven „Blitzangeboten“ von Amazon das Aus. Bei diesen begrenzt der Anbieter das Verkaufsfenster häufig auf eine Stunde, während interessierte Kunden teilweise bereits wenige Minuten nach Beginn der Aktion eine „Ausverkauft“-Meldung empfängt.

Die Verbraucherzentralen hatten geklagt, nachdem sich zahlreiche Kunden über die Sonderaktion „Cyber Monday 2010“ beschwert hatten, weil die Produkte teilweise schon binnen Sekunden vergriffen waren. Dadurch habe sich der Eindruck aufgedrängt, Amazon wolle möglichst viele Verbraucher auf die Internetseite locken, damit sie sonstige Produkte bestellen, hieß es vom Verband.
 
Durch das Urteil müssen Waren, die beispielsweise für einen Zeitraum von zwei Stunden angeboten werden, künftig mindestens eine halbe Stunde lang vorrätig sein. Die Entscheidung der Berliner Richter ist laut Verband noch nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin des Gerichts konnte die Entscheidung am Donnerstagmittag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst nicht bestätigen.
 
Amazon hat offenkundig bereits reagiert. Die in dieser Woche durchgeführte Blitzangebote-Aktion, bei der unter anderem Blu-rays, DVDs, Haushaltsgeräte und Elektronik angeboten wurden, ist am heutigen Donnerstagnachmittag zunächst von der Website verschwunden. [ar/dpa]

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2 Kommentare im Forum
  1. AW: Gericht kippt "Cyber Monday" von Amazon - Lockangebote Diese Dämlacks, den .4rsch von der Couch nicht hoch bekommen und sich nach einer Stunden nach Beginn der Blitzauktion wundern, dass sie nichts mehr bekommen..?! Im letzten Jahr bei Cyber Monday und Cyber Monday Reloaded ein knappes Dutzend Artikel gekauft, lediglich ein mal Pech gehabt - aber selber Schuld, drei Minuten zu spät am Rechner gewesen. Am Bahnhof ist der Zug potentiell auch weg, wenn ich meine, drei Minuten später kommen zu müssen. Und bzgl. Blitzangebote sind Lockvangebote, das ist doch ein Vergleich Äpfel mit Birnen. Wenn ich kein Blitzangebot mehr bekomme, Browserfenster zu und gut ist. Hatte keinen langen Anfahrtsweg wie beim stationären Handel, wo ich mich in den Laden gelockt fühlen könnte...
  2. AW: Gericht kippt "Cyber Monday" von Amazon - Lockangebote Hast du die News überhaupt gelesen ? Nicht der letzte Monday wurde bemängelt, sondern der von 2010, und damals war es wirklich ein Glückspiel. Letztes mal war es viel besser.
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