Die Deutsche Telekom hat vom Verwaltungsgericht Köln Rückendeckung für den Einsatz der umstrittenen Vectoring-Breitband-Technologie erhalten.
Das Gericht wies am Freitag mehrere Klagen von Telekom-Wettbewerbern gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur ab, dem Ex-Monopolisten grünes Licht für den weiteren Ausbau der Technik zu geben.
Mit Vectoring sollen die alten Kupferkabel der Telekom auf der „letzten Meile“ zum Endkunden fit gemacht werden für das schnelle Internet. Vectoring kann allerdings an den Kabelverzweigern prinzipiell nur von einem Anbieter durchgeführt werden. Deshalb wenden sich Telekom-Wettbewerber gegen den Einsatz dieser Technologie. Kritiker betonen außerdem, dass Vectoring nicht wirklich zukunftsträchtig sei und dass der Einsatz dieser Technologie den Glasfaser-Ausbau verzögere.
Das Gericht betonte, die Bundesnetzagentur verfüge bei ihrer Entscheidung über ein Regulierungsermessen, das sie im vorliegenden Fall fehlerfrei ausgeübt habe. Sie habe einerseits berücksichtigen dürfen, dass sich die Telekom zu einer weitgehend flächendeckenden Erschließung aller Haushalte in den Nahbereichen mit schnellen Breitbandanschlüssen verpflichtet habe. Dies führe zu positiven Effekten für den Breitbandausbau.
Andererseits habe sie zu Recht davon ausgehen können, dass den Wettbewerbern über verschiedene Ersatzprodukte ausreichende Alternativen für den Zugang zur Teilnehmer-Anschlussleitung zur Verfügung stünden. Die Kammer hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. [dpa]
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