Der Elektronikriese Apple muss in Sachen Datschenschutz an mehreren Stellen nachbessern. Deutsche Verbraucherschützer haben in Berlin erfolgreich gegen acht Klauseln des Konzerns geklagt, die Nutzer viel zu ungenau darüber informieren, was Apple mit erhobenen Daten macht.
Der iPhone-Hersteller Apple muss seine Datenschutzrechtlinien überarbeiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah in acht Klauseln von Apple einen Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht und hat daher beim Landgericht Berlin Klage gegen die Bestimmungen des Elektronikkonzerns eingereicht – mit Erfolg. Wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht, konnten sich die Verbraucherschützer gegen den Konzern durchsetzen. Das Gericht erklärte einen Teil der Datenschutzerklärung von Apple für rechtswidrig, sodass Apple nun nachbessern muss.
So stellten die Richter beispielsweise fest, dass es sich bei der Nutzung von personenbezogenen Daten um eine „globale Einwilligung in Datenverarbeitungsprozresse“ handelt, „ohne dass der Umfang der Einwilligung dem Verbraucher hinreichend transparent gemacht wird“. Auch an anderen Stellen bemängelten die Richter, dass Apple seine Nutzer nicht ausreichend darüber informiert, was mit ihren Daten passiert. So behielt sich der Konzern das Recht vor, Daten an strategische Partner weiterzugeben, die mit Apple zu Werbezwecken zusammenarbeiten. Wer diese sind und was mit den übermittelten Informationen passiert, lässt der Konzern allerdings offen. Die Nutzung von Standortdaten für Werbung durch Apple und seine Partner wurde ebenfalls untersagt.
Darüber hinaus gestatten die aktuellen Richtlinien, dass Apple erhobene Daten mit anderen Informationen verbindet, um Produkte, Dienstleistungen, Inhalte und Werbung anzubieten und zu verbessern. Einen weiteren Anstoß sahen die Verbraucherschützer auch in der Option, Daten von Dritten (Kontakte eines Apple-Kunden) zu erheben, ohne das dieser je seine Zustimmung gegeben hat. Auch hier sah das Berliner Landgericht einen Verstoß gegen geltendes Recht.
Insgesamt waren die Verbraucherschützer gegen 15 Klauseln aus den Datenschutzrichtlinien der deutschen Apple-Website vorgegangen. Bei sieben Punkten hatte der Konzern von selbst eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die übrigen acht Klauseln hat nun das Gericht gekippt. „Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. [fm]
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