Weil Kleinstparteien benachteiligt werden, stoppt das Kölner Verwaltungsgericht kurz vor der Europawahl den von Millionen Wählern genutzten Wahl-O-Mat.
Allein bei der letzten Bundestagswahl wurde er 15 Millionen Mal aufgerufen: der Wahl-O-Mat. Auch für die bevorstehende Europawahl am Sonntag (26. Mai) dürfte die Online-Anwendung bereits vielen Unentschlossen eine Hilfe gewesen sein. Doch damit ist ab sofort Schluss: Das Kölner Verwaltungsgericht stoppt den Wahl-O-Mat.
Kurz vor der Europawahl steht die Entscheidungshilfe damit nicht mehr zur Verfügung. Kleinere Parteien sahen sich benachteiligt – und bekamen Recht. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts darf das Internetangebot vorerst nicht weiter betrieben werden. Der Grund: In seiner derzeitigen Form verletze es das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit. Das Urteil der Richter ist die Reaktion auf einen Antrag der Partei Volt Deutschland.
Viele kleine Parteien kommen auf der Plattform meist erst gar nicht dazu ihre Grundsätze zu vermitteln, denn mehr als acht Auswertungen gleichzeitig wurden bisher nicht zur Verfügung gestellt. Die Folge: Wer wirklich alle bei der Europawahl zur Verfügung stehenden Parteien auf die Übereinstimmung mit persönlichen Einstellungen abgleichen will, muss fünf Mal zurückklicken. Dabei müssen jeweils neue Parteien ausgewählt und dann auch noch das Ergebnis im Kopf behalten werden. Soweit dürften wohl die wenigsten Nutzer gehen.
In dem dem aktuellen Beschluss beanstandet das Gericht vor allem, dass der Nutzer nicht selbst die Anzahl der Parteien, die er überprüfen wolle, bestimmen könne. Gegen die Entscheidung kann der Betreiber, die Bundeszentrale für politische Bildung, Beschwerde einlegen. Tritt dieser Fall ein, entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dabei dürfte nun Eile geboten sein. [PMa]
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