Geplatzte ProSiebenSat.1-Übernahme wieder vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die 2006 am Einspruch der Kartellbehörden gescheiterte Übernahme des Medienkonzerns ProSiebenSat.1 durch den Großverlag Axel Springer („Bild“, „Welt“) beschäftigt seit Dienstag erneut die deutsche Justiz.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verhandelt in München über die Klage des Verlags gegen die damalige Entscheidung der Aufsichtsbehörde KEK. Springer hatte am 5. August 2005 den milliardenschweren Kauf des TV-Konzerns von Investoren um den US-Milliardär Haim Saban angekündigt, der Deal scheiterte aber am Widerstand der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich. Springer hatte seine Übernahmepläne daraufhin abgeblasen, zum Zuge kamen später die Finanzinvestoren KKR und Permira. Allerdings wollte Springer anschließend gerichtlich klären lassen, ob die Ablehnung der Behörden tatsächlich zulässig war. 

Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer 2010 für das ebenfalls beteiligte Bundeskartellamt bereits entschieden, dass die Behörde die Übernahme untersagen durfte. Nun geht es um die Entscheidung der von den Landesmedienanstalten eingesetzten Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK). Beklagt ist auch die Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM).
 
Springer will in dem Verfahren klären lassen, ob die Bedenken der Behörden gegen die Übernahme zulässig waren. Die KEK war wie das Bundeskartellamt davon ausgegangen, dass Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 eine vorherrschende Meinungsmacht erlangen würde. Der Verlag wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
 
Dem Medienkonzern dürfte es vermutlich um die grundsätzliche gerichtliche Klärung gehen, unter welchen Umständen Medienfusionen in Deutschland möglich sind. Vor allem für die Zukunft könnte die Entscheidung der Münchner Richter interessant sein. Im März 2011 waren in der Wirtschaftspresse Spekulationen kursiert, wonach Axel Springer erneut einen Einstieg bei ProSiebenSat.1 ins Auge fasst (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
 
In einer ersten Runde 2009 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt, dass nach der Aufgabe der Übernahmepläne das „erforderliche berechtigte Interesse“ an einer nachträglichen Klärung fehle. Dem widersprach aber das Bundesverwaltungsgericht. Nun müssen die Münchner erneut urteilen. Eine Entscheidung soll am 15. Februar fallen. [rh]

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