Wie lassen sich Hassbotschaften im Netz besser bekämpfen? Jedenfalls nicht so, wie es Justizminister Maas plant – sagen Kritiker des Gesetzentwurfes, der heute erstmals im Bundestag debattiert wird.
Der Bundestag befasst sich soeben in erster Lesung mit dem umstrittenen Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierung gegen Hass und Hetze im Internet. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will damit die sozialen Netzwerke zwingen, Hassbotschaften konsequenter zu entfernen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die Internetkonzerne sieben Tage Zeit. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen.
Am Tag vor der Beratung im Parlament hatte die „Allianz für Meinungsfreiheit“ unter anderem die Fraktionschefs von Union und SPD vor einem „gesetzgeberischen Schnellschuss“ gegen „Hate Speech“ gewarnt. Nach Auffassung des Bündnisses, zu dem der Branchenverband Bitkom oder der Deutsche Journalisten-Verband gehören, werden die Ursachen strafbarer Hetze außer acht gelassen. Zugleich werde der offene Meinungsaustausch im Netz gefährdet. Maas verteidigte seine Pläne.
FDP-Generalsekretärin Nicola Beer sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, angesichts der Kritik müssten bei der Koalition „die Alarmglocken klingeln. Wenn sich eine solch breite Mehrheit gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz formiert, sollte man dessen Nutzen doch einmal in Zweifel ziehen.“ So hätte „eine vorherige Anhörung von Experten den Irrläufer vielleicht frühzeitig stoppen können“.
Straftaten in sozialen Medien an Richtern und Staatsanwälten vorbei durch Anbieter löschen zu lassen, sei „in einem Rechtsstaat inakzeptabel. Eine solche Privatisierung des Gewaltmonopols des Staates darf nicht stattfinden“, sagte Beer. Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sagte der dpa: „Ich kann nicht erkennen, was beispielsweise Facebook dafür qualifiziert, Inhalte daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtswidrig sind.“ Die „Allianz für Meinungsfreiheit“ bemängelte ebenfalls die Auslagerung strafrechtlicher Prüfungen auf Unternehmen. Darüber hinaus sieht sie eine Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU- und dem Verfassungsrecht.
Maas will seinen Gesetzentwurf möglichst noch vor der Sommerpause durchbringen. Der Kritik hielt er entgegen: „Auch die Betreiber sozialer Netzwerke müssen unsere Gesetze respektieren“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). „Nur wenn alle diesen Respekt zeigen, gibt es auch Freiheit für alle – und deshalb ist unser Gesetzentwurf keine Beschränkung der Meinungsfreiheit, sondern er stärkt und er schützt sie gegenüber denen, die sie verletzen.“
Vorbehalte gegen seine Pläne kamen aber auch vom Koalitionspartner. „Das Gesetz muss substanziell verbessert werden, um gesamtgesellschaftliche Anerkennung zu finden. Und die ist wichtig“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön. „Wir wollen die Meinungsfreiheit schützen und nicht aushöhlen, schon deshalb müssen wir sehr vorsichtig sein“, sagte Schön der Wochenzeitung „Das Parlament“. Dem Minister warf die CDU-Abgeordnete vor, das Gesetz erst kurz vor der Sommerpause vorgelegt zu haben. Damit bleibe wenig Zeit für die parlamentarische Beratung.
Schön sagte, ein Gesetz sei aber nötig, weil „die Opfer von Hasskommentaren selten zu ihrem Recht kommen. Versuche, das durchzusetzen, verlaufen meistens im Sande, weil es sehr mühsam ist, überhaupt einen Ansprechpartner bei internationalen Großkonzernen wie Facebook und Twitter zu finden.“ Per Gesetz wolle die Koalition „der bisherigen Regelung mehr Geltung verschaffen. Die Betreiber sollen Strukturen schaffen, die es ermöglichen, strafbare Inhalte schneller zu entfernen.“[dpa]
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