Die Gema möchte in Zukunft offenbar auch Geld für das Einbetten von Youtube-Videos auf anderen Internetseiten kassieren, sofern diese urheberrechtlich geschützte Inhalte zeigen. Sie unterstützt damit eine Position der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM.
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat offenbar eine neue Einnahmequelle im Blick. Dies berichteten am Dienstag mehrere Medien übereinstimmend. Demnach unterstützt die Gema eine Veränderung des Urheberrechts, nach der auch das Einbetten von Youtube-Videos in andere Internetseiten in Zukunft kostenpflichtig werden soll. Vorraussetzung ist natürlich, dass die Inhalte der jeweiligen Videos urheberrechtlich geschützt sind.
Aufgekommen war das Thema durch die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM. Diese spricht sich anlässlich einer aktuellen EU-Konsultation für eine Neufassung des Urheberrechts für eine entsprechende Vergütungspflicht aus. Demnach fordert die AKM einen „angemessenen Ausgleich“ etwa für Musikvideos, die in Fremde Websites eingebettet werden. Bei der Gema scheint man der Auffassung der AKM laut erster Stellungnahmen zu folgen. So sei bei einem Einbetten der Videos für die Nutzer nicht klar erkennbar, dass die Video-Datei von anderer Stelle stammt.
Betroffen sein dürften jedoch nicht nur Youtube-Videos, sollte es zu einer entsprechenden Neuregelung des Urheberrechts kommen. Vielmehr würden diese wohl auf alle eingebetteten Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Anwendung finden. Hier stellt sich dann natürlich die Frage, ob dies nicht zu einem mehrfachen Abkassieren der Gema mit ein und dem selben Video führen würde – einmal von der Ursprungsseite und daneben von den Seiten, auf denen das Video eingebettet ist. [ps]
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