Gema-Streit: Youtube erleidet Teilniederlage

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Einen Tag nach dem Sieg vor dem Münchener Landgericht musste Youtube beim Hamburger Oberlandesgericht eine Niederlage im Streit mit der Gema hinnehmen. Demnach muss die Videoplattform Musikvideos nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen sperren.

Der Streit zwischen Gema und Youtube beschäftigt die deutschen Gerichte weiter. Nachdem am Dienstag das Landesgericht in München zu dem Urteil kam, das das Videoportal nicht für die von Nutzern eingestellten Inhalte Gebühren bezahlen muss, durfte sich vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) der Musikrechteverwerter über einen Teilerfolg freuen.

Die Richter bestätigten dabei ein Urteil des Landesgerichts Hamburg vom April 2012, wonach Youtube Musikvideos sperren muss, wenn es konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen gibt. Auf dem Videoportal wurden vor drei Jahren zwölf Musiktitel trotz Information durch die Gema nicht gesperrt, das Landgericht hatte in sieben Fällen der Verwertungsgesellschaft Recht gegeben, woraufhin beide Parteien Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten.
 
In ihrem Urteil erklärten die Hamburger Richter jedoch auch, dass Betreiber von Internetangeboten nicht verpflichtet sind, die von Nutzern hochgeladenen Inhalte zu überwachen, weshalb Youtube-Mutter Google sich dennoch als Gewinner fühlte. Schließlich habe die Gema eine Täterhaftung für Youtube nicht erreicht.
 
Eine endgültige Entscheidung bedeuten aber beide Urteile nicht. Das Urteil von Hamburg ist noch nicht rechtskräftig und eine Revision vor dem Bundesgerichtshof noch möglich. Gegen die Münchener Entscheidung kann die Gema noch vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen. [buhl]

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