
Berlin, München – Die Gema setzt ihre Maßnahmen gegen den „One-Click-Hoster“ Rapidshare fort und hat nun vor dem Landgericht Hamburg Klage wegen Rechtsverletzungen bezüglich einer großen Anzahl von Werken aus dem Gema-Repertoire eingereicht.
Nach positiven Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 21. September 2007 und des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2008 führt die Gema ihre Strategie jetzt laut eigenen Angaben in Hamburg fort. Wesentliches Ziel sei es, das gesamte Gema-Repertoire vor illegaler Nutzung zu schützen. Unterstützt werden soll dies durch eine für die Gema speziell hierfür entwickelte Software.
Durch den Einsatz der Software werde insbesondere das Argument der Dienstbetreiber, sie könnten die großen Mengen von bei ihnen abgespeicherten Dateien technisch nicht kontrollieren, widerlegt. Bei Rapidshare handelt es sich, nach eigenen Angaben des Dienstes, um einen der weltweit größten und schnellsten Webhoster. Kunden können Dateien auf den Speicherplätzen des Dienstes ablegen und anderen Nutzern zur Verfügung stellen.
Der Betreiber des Dienstes erziele vor allem mit dem entgeltlichen Angebot komfortablerer Abrufmöglichkeiten von Inhalten Profite. Im Rahmen dieses Dienstes würden in erheblichem Maße Urheberrechtsverletzungen stattfinden, welchen die Gema im Musikbereich bereits seit geraumer Zeit entschieden entgegentrete. Die Gema vertritt in Deutschland eigenen Angaben zufolge die Urheberrechte von rund 60 000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. [ar]
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