
München – Anlässlich der Fußball-EM und den Olympischen Spielen in Peking hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Sondertarif für Gastronomen veröffentlicht.
Der neue Tarif wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erarbeitet. Damit soll auch Gastronomen und anderen Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, Fernsehgeräte für sich und ihre Gäste aufzustellen, ohne Urheberrechte zu verletzen.
Laut dem neuen Tarif müssen die Gastronomen pro Fernsehgerät 31,55 Euro brutto zahlen. Damit sind die Urheberrechte für den Zeitraum vom 7. Juni bis zum 24. August abgegolten. Sollten Leinwände aufgestellt werden, richtet sich die Pauschale nach der Größe der beschallten Fläche. [mth]
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