Die GEMA hat sich mit dem VPRT sowie der APR auf neue Tarifverträge für die Musiknutzung in den Bereiche Fernsehen und Hörfunk verständigt. Dabei wird die Höhe der Vergütungssätze nach den Musikanteilen der jeweiligen Programme berechnet.
Wie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) am Dienstag mitteilte, haben der VPRT und die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) mit der GEMA neue Vereinbarungen hinsichtlich der Musik-Vergütung geschlossen, die die Nutzung derselben während den einzelnen Sendungen und der programmbegleitenden Onlineangebote regelt. Diese Gesamtverträge beinhalten einen gemeinsamen Vertrag für für den Bereich Hörfunk sowie einen Gesamtvertrag zwischen GEMA und VPRT für den Fernsehbereich, der von der APR in modifizierter Form übernommen wird.
Die Höhe der Vergütungssätze wird dabei nach dem Musikanteil der jeweiligen Sendung berechnet. Während der GEMA bei Radiosendungen mit einem Musikanteil von 100 Prozent insgesamt 7,5 Prozent aller damit generierten Einnahmen zukommen, sind es im Bereich des Fernsehens sechs Prozent, die die Verwertungsgesellschaft als Vergütung erhält. Mitgliedern der beteiligten Verbände wird zusätzlich ein Gesamtvertragsrabatt auf die jeweilige Vergütung gewährt.
Die geschlossenen Verträge gelten rückwirkend ab 1. Januar 2009 und haben zunächst eine sechsjährige Laufzeit, die den privaten Rundfunkveranstaltern Planungs- und Rechtssicherheit bis Ende 2014 garantiert. VPRT-Geschäftsführer Claus Grewing zeigte sich mit dem Tarifmodell zufrieden: „Angesichts des Gesamtvolumens des Vergütungsaufkommens waren die Sender als bedeutender Lizenznehmer der GEMA an einer Lösung interessiert, die eine Gleichbehandlung im dualen Rundfunksystem sicherstellt und einen technologieneutralen Ansatz zugrunde legt. Zunehmend konvergente Angebote benötigen eine ebenso konvergente Lizenzierung“. [fm]
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