Auch wenn die Mieter dagegen sind, darf der Vermieter den Kabelanbieter wechseln – selbst wenn auf die Bewohner höhere Kosten zukommen. Darauf weist der Eigentürmerverband Haus & Grund hin.
Mieter müssen die höheren Kosten für Kabelverträge tragen, wenn der Vermieter den Anbieter wechselt. Laut Eigentümerverband Haus & Grund brauchen die Vermieter dafür keine Einwilligung der Mieter. Nicht zulässig ist ohne Zustimmung der Mieter allerdings eine Kündigung des bestehenden Kabelvertrags ohne Abschluss eines neuen Vertrages.
Die durch einen möglichen Vertragswechsel höheren Kosten muss der Mieter tragen – auch dann, wenn er dem Vermieter mitgeteilt hat, dass er an einer Fortsetzung der Nutzung kein Interesse hat oder den Kabelanschluss auch in der Vergangenheit nicht genutzt hat.
Das wiederum gilt aber nur, wenn der Mieter vertraglich verpflichtet ist, die Kabelgebühren zu tragen. Auch eine Erneuerung des hausinternen Kabelnetzes muss der Mieter dulden, auch wenn er das verbesserte Angebot nicht nutzen will. Vermieter können hierfür auch eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. [km]
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