Die EU will die Staatsmedien in Polen und Ungarn auch künftig regulieren. Dafür wurde eine Reform vorgeschlagen, die auch auf deutsche Kontrollbehörden Auswirkungen haben könnte. Den Rundfunkräten droht dadurch das Aus.
In den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind sie seit Jahren die erste Kontrollinstanz. Doch geht es nach einem Reformvorschlag der EU-Kommission, wird es die Rundfunkräte in naher Zukunft nicht mehr geben. Denn wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Sonntag berichtete, planen die europäischen Wettbewerbshüter eine Neuregelung der „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ (AVMD-Richtlinie), welche die Kontrolle der Sender an eigenständige Institutionen übergeben soll.
Hintergrund der geplanten Reform, die laut Axel Wintermeyer, dem Chef der hessischen Staatskanzlei, „das Ende der anstaltsinternen Gremienkontrolle“ bedeuten würde, sind die Vorgänge in Polen und Ungarn, in denen die öffentlich-rechtlichen Sender in Staatsmedien umgewandelt wurden und auch die Medieregulierung entsprechend angepasst wurde. Die Regelung in der AVMD-Richtlinie soll helfen, die Presse- und Meinungsfreiheit auch in diesen Ländern zu gewährleisten.
Jedoch sind die neuen Regulierungsstellen in Ungarn und Polen bereits formal unabhängig von den Sendern, sodass die Reform hier nicht greifen würde, wie Petra Kammerevert, Rundfunkratsmitglied im WDR und Ausschussmitglied im EU-Parlament, gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt. Mit der Frage, ob eine unabhängige Institution die Sender besser kontrollieren können, will sich der EU-Parlamentsausschuss für Kultur und Bildung am Montag beschäftigen, zudem ist der Vorschlag am Donnerstag und Freitag Thema in dem Bundesrats-Ausschüssen für Wirtschaft und Europäische Fragen. [buhl]
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