Neue Negativ-Schlagzeilen für den südkoreanischen Elektronikhersteller LG:Da die mit „Full HD 3D“-beworbenen Flachbildfernseher die versprochene Bildqualität nicht liefern können, hat der Verbrauerzentrale Bundesverband (VZBV) nun Unterlassungsklage gegen LG erhoben. Mit Samsung konnte ein Einigung erzielt werden.
Flachbildfernseher mit Full HD 3D – damit werben der südkoreanische Elektronikhersteller LG und die Konkurrenz von Samsung. Beide können das Werbeversprechen aber nicht halten, findet der VZBV und hat die Hersteller daher abgemahnt und Unterlassungsklage erhoben. Während man mit Samsung zu einer Einigung gelangen konnte, in der sich der Konzern dazu verpflichtet, nicht mehr für die entsprechenden Geräte zu werben ohne auf das Bildqualitätsproblem hinzuweisen, wurde gegen LG nach der Abmahnung nun vor dem Landgericht Düsseldorf Klage eingereicht, wie der VZBV am Freitag bekannt gab.
Unter den von der VZBV bemängelten LG-Geräten befindet sich unter anderem der LED-Fernseher 42LW659S (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die Werbeaussage „3D mit Full HD“ suggeriere dem Verbraucher, dass sich die Bildqualität zwischen 2D- und 3D-Modus nicht erheblich verschlechtere. Dies ist nach Ansicht des VZBV aber der Fall. Da in der Werbung nicht auf dieses Problem aufmerksam gemacht werde, wird „ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen, der die Angaben irreführend macht und daher unlauter ist“, hieß es in der Mitteilung. Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus.
Erst vergangene Woche hatte LG mit einer Marketing-Panne auf sich Aufmerksam gemacht, bei der das Unternehmen seinen neuen Monitor IPS7 mit einem sensationell schmalen Rahmen von nur 1,2mm bewarb. Tatsächlich misst der Rahmen allerdings 11mm. [fm]
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