Der Bundesgerichtshof verhandelt am Dienstag über Surfprotokolle. Der Piraten-Politiker Patrick Breyer klagt gegen das Speichern von IP-Adressen beim Besuchen einer Website.
Der Piraten-Politiker Patrick Breyer streitet am Dienstag (10.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dafür, dass Internetnutzer surfen können, ohne Spuren im Netz zu hinterlassen. Er wehrt sich gegen das automatische Speichern der IP-Adresse, die der Besucher einer Website gerade benutzt. Die meisten Betreiber protokollieren diese Ziffernfolge, um zum Beispiel bei einem Hackerangriff oder einem Einkauf mit geklauten Kreditkartendaten herausfinden zu können, wer dahinter steckt. Etwas daran ablesen lässt sich allerdings nur mit Auskunft des Internetanbieters: Er allein kann die IP-Adresse einem bestimmten Anschluss zuordnen.
Breyer ist die Speicherung ein Dorn im Auge – mit den Daten werde jeder erpressbar. Er klagt gegen den Bund, weil auch dieser für die meisten seiner Internetseiten die IP-Adressen der Besucher speichert. Weil der Fall EU-Datenschutzregeln betrifft, hatte der BGH ihn 2014 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der im vergangenen Oktober urteilte. Nun wird in Karlsruhe weiterverhandelt. Ein Urteil ist am selben Tag oder zu einem späteren Termin möglich. (Az. VI ZR 135/13)[dpa/kw]
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