
Leipzig – Mit der Einführung der grundverschlüsselten RTL-Programme ab dem 3. Quartal 2009 via DVB-T in Stuttgart wird ein Schlussstrich unter die Bewertung von DVB-T als Garant für freien Empfang in Deutschland gezogen.
Die RTL-Programme sollen dann in der Region Stuttgart im Kompressionsstandard MPEG4 und in Conax verschlüsselt ausgestrahlt werden. Neben den grundverschlüsselten RTL-Hauptprogrammen werden den DVB-T-Zuschauern auch noch die beiden Pay-TV-Sender RTL Crime und Passion angeboten. Nach einer kostenfreien Übergangszeit sollen beide Programme 2,90 Euro im Monat kosten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) konstatiert im Interview mit DF, dass „eine Grundverschlüsselung jedoch keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung bedeutet“. Daher stellt für ihn die Verbreitung von Pay-TV-Programmen über DVB-T auch keinen automatischen Einstieg in eine generelle Grundverschlüsselung dar.
DIGITAL FERNSEHEN: Herr Fuchs, die Entscheidung der LfK Baden-Württemberg, ihre bisherige Position einer Free-to-air-Verbreitung in Richtung einer Grundverschlüsselung aufzugeben, stellt nicht nur einen Paradigmenwechsel dar, sondern stellt auch die Landesmedienanstalt vor die gleiche Entscheidung bezüglich der Zuweisung des ausgeschriebenen Multiplex. Gibt es diesbezüglich schon eine Meinungsbildung/Positionierung innerhalb der Medienanstalt?
Thomas Fuchs: Die Tatsache, dass RTL im Raum Stuttgart in seinem DVB-T-Multiplex zukünftig zwei Pay-TV-Programme anbietet, die Bestandteil des digitalen Pay-TV-Angebots von Premiere im Kabel sind, führt zu keinem Paradigmenwechsel. Es liegt in der Natur der Sache, dass Pay-TV-Programme nur verschlüsselt erfolgreich funktionieren können. Zwar wird das Gesamtangebot von RTL grundverschlüsselt, eine Grundverschlüsselung bedeutet jedoch keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung. Neu an dem Angebot im Raum Stuttgart ist lediglich, dass der Codierstandard MPEG4/ AVC verwendet wird und ergänzend zum Free-TV-Angebot Pay-TV-Programme über DVB-T verbreitet werden.
Zwar ist dies in Deutschland neu, aber etwa in Frankreich gibt es seit geraumer Zeit über DVB-T ein breites Pay-TV-Angebot. In Hamburg und Schleswig-Holstein stellt sich die Frage der Verschlüsselung von DVB-T zur Zeit nicht, da die bestehenden DVB-T-Zulassungen und Zuweisungen dies nicht vorsehen.
DF: Nachdem eine Landesmedienanstalt die MPEG4-Kompression sanktioniert hat, ist es für Sie denkbar, dass die bereits in Hamburg/Schleswig-Holstein on-air befindlichen öffentlich-rechtlichen DVB-T-Programme auch auf MPEG4 umgestellt werden? Was spricht dafür, was spricht dagegen? Wird dabei eine Grundverschlüsselung zu umgehen sein?
Thomas Fuchs: In Hamburg und Schleswig-Holstein werden nicht nur öffentlich-rechtliche Programme über DVB-T verbreitet. Von den 24 DVB-T-Programmen on Air sind zwölf private Fernsehprogramme. Seit längerem wird über die verschiedenen Möglichkeiten gesprochen, die Übertragungstechnologie DVB-T zu optimieren und eine noch effektivere Frequenznutzung zu erreichen. Der Einsatz von MPEG4 wäre eine denkbare Richtung zur Optimierung, eine andere Richtung wäre etwa DVB-T2. Welche Möglichkeit erfolgversprechender ist oder ob eine Mischung aus beiden Ansätzen der Königsweg zu einer neuen DVB-T-Generation ist, kann noch nicht abschließend gesagt werden.
DF: Vor zwei Jahren versuchte der Satellitenbetreiber SES Astra mit der Plattform Entavio eine Grundverschlüsselung der über Satellit verbreiten Programme zu etablieren. Nunmehr vermarktet der Satellitenbetreiber Eutelsat die in Conax verschlüsselten und über DVB-T-verbreiteten Programme der RTL-Gruppe. Sehen Sie zwischen beiden Modellen einen Unterschied? Worin liegt dieser?
Thomas Fuchs: Ein Kernproblem des Entavio-Projekts bestand darin, dass free-to-air verfügbare Programme grundverschlüsselt werden sollten und vorgesehen war, den Zuschauern ein technisches Bereitstellungsentgelt für die Angebote abzuverlangen. Die Entscheidung, zwei „eingeführte“ Pay-TV-Programme über DVB-T zu verbreiten und von Eutelsat vermarkten zu lassen, ist aus meiner Sicht nicht mit dem damaligen Entavio-Projekt vergleichbar.
DF: Stellt die Entscheidung der Lfk, die Verbreitung von verschlüsselten Programmen über DVB-T zuzulassen, nicht den Einstieg in die generelle Grundverschlüsselung der TV-Programme dar?
Thomas Fuchs: Die Verbreitung von Pay-TV-Programmen über DVB-T stellt keinen Einstieg in eine generelle Grundverschlüsselung dar. Für Hamburg und Schleswig-Holstein steht eine Grundverschlüsselung von Free-TV-Programmen nicht an.
DF: Herr Fuchs, vielen Dank für das Gespräch. [cg]
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