Die Filmwirtschaft weitet ihre freiwillige Selbstkontrolle (FSK) mit der neu gegründeten Abteilung „FSK.online“ auf das Internet aus. Internet-Anbieter sollen vor allem in Fragen zum Jugendschutz beraten werden.
Das sagte FSK-Geschäftsführerin Christiane von Wahlert am Montag in Wiesbaden. Beispielsweise dürfe ein Kinofilm mit der Altersbeschränkung 18 Jahre erst ab 23 Uhr im Internet gezeigt werden oder nur einem geschlossenen Nutzerkreis zugänglich sein. Über solche Vorgaben solle die Abteilung aufklären. Zahle ein Anbieter den Mitgliedsbeitrag von jährlich 3000 Euro, dürfe er zudem ein Gütesiegel auf seiner Internetseite anbringen. Von 30 Mitarbeitern kümmerten sich nun drei um Online-Fragen.
Die FSK mit Sitz in Wiesbaden prüft bisher unter anderem Kinofilme, Kinowerbung, Trailer und Videos auf jugendgefährdende Inhalte und vergibt Altersbeschränkungen. Für zu großzügig vergebene Freigaben waren die Prüfer immer wieder kritisiert worden. Erst am Vortag hatte die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ nach einem Test von 60 Kinofilmen geschrieben, etwa jeder dritte von 12 Jahren an freigegebene Streifen enthalte „Szenen mit expliziter Gewalt, gut sicht- und hörbarem Sex oder obszöner Sprache“.
Von Wahlert entgegnete: „Es gibt immer Entscheidungen, mit denen nicht alle einverstanden sind“. Insgesamt machten die 250 ehrenamtlichen Prüfer aber eine gute Arbeit. Sie plane nicht, die Prüfungspraxis zu ändern. [js]
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