Laut dem Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation wird sich das Urteil in der Unitymedia-Kabel-BW-Fusion wird sich nicht nur auf die beiden Kabelanbieter, sondern auch auf alle künftigen Fusionen auswirken. Der FRK rechnet sogar mit erheblichen Folgen.
Für Unitymedia Kabel BW war das am Mittwoch verkündete Urteil ein harter Schlag: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob die Fusions-Genehmigung des Bundeskartellamts für die bereits vollzogene Zusammenlegung der beiden Kabelanbieter auf und stellt das ganze Unternehmen damit wieder auf wackelige Füße. Doch diese Entscheidung wird nicht nur für die unmittelbar Betroffenen Folgen haben, sondern auch für alle künftigen Fusionsverfahren – davon geht zumindest der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) aus, wie dieser am Donnerstag mitteilte.
„Wir begrüßen sehr das Urteil des OLG Düsseldorf, die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch Unitymedia zu stoppen, weil es die Tatsche berücksichtigt, dass die vom Kartellamt bei der Zulassung geforderten Auflagen in der Praxis kaum erfüllt wurden“, erklärte der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte. Es habe sich mittlerweile gezeigt, dass Unitymedia seine Marktmacht zulasten der regional und lokal tätigen Mittelständler aus Handwerk und Wohnungswirtschaft ausnutze, sodass mittelständige Kabelanbieter immer häufiger aus dem Markt gedrängt würden, wie es weiter hieß.
Für den Fachverband ist das Urteil daher ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Interessen von unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreibern künftig mehr berücksichtigt werden. „Der FRK erwartet in den kommenden Prozessen beziehungsweise bei einer Neuverhandlung der Fusion vor dem Kartellamt die Berücksichtigung dieser Erfahrungen und geht von erheblichen Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die anstehenden Fusionsverfahren von E-Plus und O2 beziehungsweise Vodafone und Kabel Deutschland aus“, wie Labonte weiter ausführte.
Wie es im Fall von Unitymedia Kabel BW weitergeht, steht bisher noch nicht fest. Das OLG Düsseldorf hat eine Beschwerde von Seiten des Kabelanbieters nach dem Urteil nicht zugelassen. Doch das Unternehmen hat bereits angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Man wolle mit „allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln an den Bundesgerichtshof wenden, um gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rechtsbeschwerde einreichen zu dürfen“, so eine Konzern-Sprecherin.
Sollten die obersten Richter das Urteil des OLG bestätigen, gibt es für Unitymedia Kabel BW zwei Optionen: Die Fusion rückgängig machen oder eine erneute Prüfung durch die Kartellwächter, die sicherlich weitere Auflagen zur Folge haben wird.
Mit den geplanten Zusammenschlüssen von E-Plus und O2 sowie Vodafone und Kabel Deutschland kündigen sich bereits zwei weitere Verfahren an, die sich erheblich auf den deutschen Markt auswirken dürften. Sollten die Kartellwächter nun tatsächlich noch einmal nachlegen, wäre es zumindest denkbar, dass sich die Erfolgsaussichten für die beiden Übernahmen keineswegs verbessern.
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