Im Streit um den für 2018 geplanten Frequenzwechsel der beiden öffentlich-rechtlichen Radiokanäle BR Klassik und BR Puls äußerte sich der Bayerische Rundfunk nun zu den heftigen Vorwürfen der privaten Radioveranstalter.
Ab 2018 möchte der Bayerische Rundfunk die Frequenzen seiner beiden Radiosender BR Klassik und BR Puls umwidmen. Der bis dato digital ausgestrahlte Jugendkanal unter BR Puls soll auf die UKW-Frequenz ziehen, auf der sich jetzt der Klassiksender BR Klassik befindet. Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, sorgten diese Pläne bei den privaten bayerischen Radiosendern nicht gerade für Begeisterung – Und zwar so wenig, dass sie den BR letztendlich verklagten. Die Klage wurde am Mittwoch beim Landgericht München I erhoben.
Laut Ansicht der Privatradios verstoßen die Pläne des Öffentlich-Rechtlichen sowohl gegen das Wettbewerbs- als auch gegen das Kartell- und das Verfassungsrecht. Letzten Endes belaufen sich die Befürchtungen der Privaten darauf, dass der Wettbewerb durch den Wechsel des starken Jugendprogramm in den UKW-Bereich auf lange Sicht verzerrt würde. So könnte der Kanal Hörer abwerben und die Werbeeinnahmen der Privatradios dadurch deutlich schmälern. Was für die kleineren privaten Sender tatsächlich eine prekäre Situation wäre, da sie sich zur Gänze aus den eigenen Werbeeinnahmen finanzieren müssen.
im Streit um den Frequenztausch äußerte sich der Bayerische Rundfunk nun zu den Vorwürfen der Privaten Veranstalter. Wie ein Sprecher des BR gegenüber der Redaktion verdeutlichte, wolle man durch den Wellentausch dem anhaltenden Generationenabriss beim BR entgegenwirken: „Der BR muss seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht werden, Angebote für die gesamte Bevölkerung und alle Altersgruppen zu machen. Auch junge Leute zahlen Rundfunkbeitrag und haben Anspruch auf ein adäquates Programm.“ Ob die 14- bis 29-jährige Zielgruppe, die man hierbei ins Visier nimmt, im Jahr 2018 Radio tatsächlich noch hauptsächlich über UKW konsumieren wird, wird sich erst noch zeigen müssen.
Die eingereichte Klage der privaten Radioveranstalter werde laut BR-Sprecher eingehend von der Rundfunkanstalt geprüft. Zum Vorwurf, dass der geplante Frequenztausch in irgendeiner Hinsicht illegal sei, bezieht man allerdings bereits jetzt eine klare Position:
„Im Übrigen sind wir der Ansicht, dass sich der Bayerische Rundfunk mit den geplanten Maßnahmen der Umwidmung der Frequenzen – entgegen anderslautender Behauptungen – auf dem Boden geltenden Rechts bewegt. Nach Art. 2, Abs. 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes ist die Frequenzumwidmung eindeutig zulässig. Der Rundfunkstaatsvertrag steht dem nicht entgegen.“
Hiermit beruft sich der BR auf eine Passage des jüngeren bayerischen Rundfunkgesetz „BayRG“, welche ihrem Wortlaut nach einen solchen Frequenzwechsel legitimiert, damit jedoch tatsächlich im Widerspruch zu den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages steht, welcher die Umwidmung eindeutig als „unzulässig“ markiert.
Den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung durch den starken Jugendkanal weist man beim BR entschieden zurück: „Puls hebt sich mit einem hohen, journalistisch anspruchsvollen Wortanteil und einer von Newcomern und regionalen Bands geprägten Musikfarbe klar von privaten Massenwellen ab und hat definitiv keine kommerzielle Ausrichtung. Der BR erfüllt mit Puls seinen gesetzlichen Auftrag, auch Angebote für ein jüngeres Publikum vorzusehen. Keines der in Bayern ausgestrahlten Programme hat dieses Profil.“[kh]
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