Freies Netz in Gefahr? EU-Parlament stimmt über Urheberrecht ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Fronten sind verhärtet wie selten: Der Rechtsausschuss im Europaparlament stimmt am Mittwoch über seine Haltung zum europäisch einheitlichen Copyright ab. Wie das ausgehen wird, ist völlig unklar.

Im Europaparlament wird am Mittwoch (10.00 Uhr) über eine umstrittene Reform des europäischen Urheberrechts abgestimmt. Im Mittelpunkt der emotional geführten Debatte steht die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts, durch das Verleger wie bereits Musik- oder Filmproduzenten ein Recht an geschützten Inhalten bekommen sollen. Dies besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform soll das Urheberrecht in Europa vereinheitlichen und an das Internet-Zeitalter anpassen.

Konkret sollen Suchmaschinen wie Google künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vor allem Verlegerverbände hatten sich dafür in den vergangenen Jahren stark gemacht und gefordert, dass Zeitungen und Zeitschriften mit anderen Medien gleichgestellt werden müssten.
 
28 Chefredakteure deutscher Tageszeitungen drängten am Dienstag in einen Brief an die deutschen Europaabgeordneten auf ein EU-weites Leistungsschutzrecht: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die Finanzierung der Arbeit der Redaktionen zunehmend in Frage steht, weil kommerzielle Unternehmen Schlagzeilen, Textausschnitte oder ganze Artikel aus den digitalen Angeboten der Pressehäuser übernehmen, ohne hierfür zu zahlen“, hieß es in dem Schreiben. Die Presse brauche jedoch den „gleichen robusten Schutz, der Film, Fernsehen und Musik schon lange zugestanden wird“.
 
Rudolf Thiemann, Präsident des Verbands deutscher Zeitschriftenverleger, betonte auf dpa-Anfrage: „Professioneller Journalismus ist die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinformationen im Internet. Weil die Verlage mit ihren Investitionen für diese Leistung garantieren, müssen Dritte an der Ausbeutung besser als bisher gehindert werden können.“
 
Kritiker hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt. Der Grünen-Abgeordneten Julia Reda zufolge dürften dem aktuellen Vorschlag zufolge künftig auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Internet-Plattformen wie Facebook posten. Sie sieht deshalb die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet. Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder warnte: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht.“
 
In Deutschland war das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 erteilten etliche Verlage innerhalb der Verwertungsgesellschaft Media eine „Gratiseinwilligung“ an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären. In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News indes komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist.
 
Der ehemalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hatte den Gesetzesvorschlag 2016 vorgelegt. Er sieht außerdem vor, dass bestimmte große Online-Plattformen wie Youtube schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Auf welche Plattformen das genau zutreffen würde, ist allerdings nicht ganz klar. Kritiker befürchten durch eine solche Neuregelung das Ende des freien Internets und sehen die Meinungsfreiheit bedroht. Upload-Filter würden für Zensur sorgen. Außerdem kritisieren sie, dass Upload-Filter nicht wissen können, ob geschützte Inhalte legal – etwa als Parodie oder Zitat – genutzt werden. Sie sehen auch das Erstellen sogenannter Memes (Internet-Insiderwitze), die häufig auf Kurzsequenzen aus bekannten Filmen beruhen, gefährdet.
 
Am Dienstag stimmt der Rechtsausschuss des Parlaments über den Vorschlag ihres Berichterstatters Axel Voss (CDU) zum europaweiten Urheberrecht ab, der sich nah an Oettingers Papier orientiert. Im Juli könnte dann das Plenum darüber entscheiden, ob das Parlament in Verhandlung mit den EU-Staaten tritt. Bis zuletzt war nicht absehbar, wie das Votum Abgeordneten ausfallen wird.

[dpa]

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