
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag müssen Inhaber von Nebenwohnungen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, nicht noch einmal den Beitrag bezahlen.
Nun können diese Personen für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden und das entsprechende Formular steht nun unter Rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
Menschen ohne Internetzugang können sich das Formular vom Beitragsservice zusenden lassen. Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag. Das Gericht hatte die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags zwar grundsätzlich bestätigt, jedoch beanstandet, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen. Die Richter legten fest, dass Betroffene ab dem Tag der Urteilsverkündung eine Befreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen können.
Die Befreiungsanträge sollen der Reihe nach abgearbeitet werden und zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden. [jrk]
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