Die Sächsischen Medienwächter der SLM Förderprogramm verabschiedet, dass lokale private Fernsehsender finanziell bei der Verbreitung ihrer Programme unterstützen soll. Unter die Arme gegriffen wird den Veranstaltern aber nur dann, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Finanzspritze für die lokalen Privaten: Am Mittwoch verabschiedete der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) die Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen. Wie die SLM mitteilte, sei das Ziel dieser Satzung, die privaten Fernsehveranstalter durch ein umfassendes Förderprogramm bei der Verbreitung ihrer Programme zu unterstützen.
Für die Realisierung der Förderungsmaßnahmen stellt die SLM ein Kontingent von insgesamt 600 000 Euro zur Verfügung. Mit Hilfe der Gelder soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung Sachsens mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen versorgt werden kann. Grundlegend hierfür ist die Ansicht, dass die regionale Medienlandschaft sich nicht allein auf Print, Hörfunk und sonstige elektronische Medien belaufen darf, sondern um die Vielfalt zu bewahren vor allem auch auf hochwertige TV-Angebote angewiesen ist.
Lokale Fernsehsender, die in den Genuss der Fördermaßnahmen kommen möchten, müssen in einem ersten Schritt ihr Programm „betrauen“ lassen. In diesem Verfahren wird dann sichergestellt, dass das betreffende Angebot bestimmte Kriterien erfüllt, welche eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Förderung sicherstellen. Unter anderem sollten die Programme die bestehende Meinungsvielfalt in ihrem Verbreitungsgebiet in angemessener Weise zum Ausdruck bringen. Ferner sollen sowohl regionale als auch lokale Beiträge, vor allem aus den Bereichen Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft enthalten sein.
Erhält der Sender dann die erforderliche Betrauung, kann er die Förderung der eigenen Verbreitungskosten bei der SLM beantragen. Unterstützt werden die Veranstalter dann zum Beispiel bei technischen Zuführungs- und Verbreitungskosten über DVB-T und Nachfolgetechniken sowie über Satellit und über andere Plattformen wie zum Beispiel Kabelanlagen. Die Fördersatzung wird voraussichtlich am Donnerstag im Sächsischen Amtsblatt erscheinen und zusätzlich auch auf der Internetseite der SLM veröffentlicht. [kh]
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