Wegen einer Programmbeschwerde forderte die ZAK den Sender Family TV zur Mitarbeit auf – der Sender kam der Aufforderung jedoch nicht nach und wurde von den Medienhütern nun dafür gerügt. Beanstandungen gab es jedoch auch bei anderen TV-Sendern.
Bei Family TV ist ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht festgestellt worden. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mitteilt, war der Veranstalter des Senders, die ITV Media Group, nach einer Programmbeschwerde um einen Mitschnitt des Programms vom 4. Januar 2016 gebeten worden. Dabei konnte vom Sender aber keine bzw. nur die falsche Aufzeichnung zur Verfügung gestellt werden, weswegen die ZAK jetzt den Verstoß gegen jene Pflicht zur Aufzeichnung des Rundfunkprogramms hervorbrachte.
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