Family TV kommt ZAK-Forderungen nicht nach

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wegen einer Programmbeschwerde forderte die ZAK den Sender Family TV zur Mitarbeit auf – der Sender kam der Aufforderung jedoch nicht nach und wurde von den Medienhütern nun dafür gerügt. Beanstandungen gab es jedoch auch bei anderen TV-Sendern.

Bei Family TV ist ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht festgestellt worden. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mitteilt, war der Veranstalter des Senders, die ITV Media Group, nach einer Programmbeschwerde um einen Mitschnitt des Programms vom 4. Januar 2016 gebeten worden. Dabei konnte vom Sender aber keine bzw. nur die falsche Aufzeichnung zur Verfügung gestellt werden, weswegen die ZAK jetzt den Verstoß gegen jene Pflicht zur Aufzeichnung des Rundfunkprogramms hervorbrachte.

Neben dem Programmverstoß von Family.TV wurde unter anderem auch die Sport1-Sendung „Sportquiz“ wegen „falscher Vorspiegelung einer leichten Lösbarkeit“ und „nachträgliche Veränderung der Lösung von Gewinnspielen“ beanstandet. Außerdem verstieß Sport1.fm bei Bundesligaspielen am 22. und 23. August 2015 gegen die Trennung von Programm und Werbung. 
Bei Sat.1 wurde die Sendung „Newtopia“ 25. März 2015 und vom 3., 7., 9. und 13. April 2015 wegen fehlender Trennung von Werbung und Programm beanstandet. Welt N24 musste ebenfalls für einen Werbespot in der Sendung „Welt der Wunder“ beanstandet werden. 

[hjv]

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12 Kommentare im Forum
  1. Gerügt wurde dieser nicht. Laut DWDL von gestern: Woher DWDL das mit den bis zu 1000 Euro her hat, weiß ich nicht, in der Originalmeldung steht nichts davon, aber auch am Ende der ZAK steht nur "Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus oder verhängte Bußgelder, um sie zur Beachtung der Vorschriften anzuhalten." Nachtrag: Man findet es hier in der PDF auf Seite 10. Zwar keinen Eurobetrag, aber "Feststellung des Rechtsverstoßes und Bußgeld".
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