
Frankfurt/Main – Der Prozess gegen den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann beginnt Medienberichten zufolge erst nach den Sommerferien, somit frühestens im September.
In den kommenden Wochen wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Karlsruhe über die Beschwerde der Verteidigung erwartet, die die Aufhebung des Haftbefehls fordert. Laut „Spiegel“ werden Kachelmann dabei aber eher geringe Chancen eingeräumt, da es um die Frage des „dringenden Tatverdachtes“ geht. Diesen hatten die Richter in ihrer Entscheidung bereits bestätigt. Da Kachelmann Schweizer Staatsbürger ist und ihm mindestens fünf Jahre Haft drohen, gehe die Mannheimer Kammer von einem „ganz erheblichen Fluchtanreiz“ aus.
Kachelmann wird vorgeworfen, seine einstige Freundin vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe. Laut Strafprozessordnung darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen. Da Kachelmann seit 20. März in Untersuchungshaft sitzt, endet die Frist am 20. September. Dauert die U-Haft länger muss das OLG eine besondere Haftprüfung vornehmen. [mw]
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