Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook vor, über die Löschung rechtswidriger Inhalte gemäß dem umstrittenen NetzDG nicht transparent genug zu berichten. Deshalb gab es ein Bußgeld von zwei Millionen Euro. Facebook wehrt sich dagegen.
Facebook legt Widerspruch gegen das Millionen-Bußgeld im Zusammenhang mit dem deutschen Gesetz gegen Hass im Netz ein. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte gegen das Online-Netzwerk Anfang des Monats ein Bußgeld von zwei Millionen Euro verhängt. Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Bericht über eingegangene Beschwerden unvollständig sei. Bemängelt wird zudem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz „zu versteckt“ sei.
Facebook erklärte am Freitag, der Bußgeldbescheid enthalte „einige neue und hilfreiche Klarstellungen“ zur Umsetzung des Gesetzes. Das Online-Netzwerk prüfe „mit Hochdruck“ etwaige Änderungen. Der Einspruch solle fallengelassen werden, sobald eine Lösung mit dem Bundesamt gefunden wird. Man erhoffe sich von dem Verfahren weitere Klarheit.
Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.
Facebook bietet Nutzern zwei getrennte Wege an, Inhalte zu melden: Zu mutmaßlichen Verstößen gegen die Regeln der hauseigenen Gemeinschaftsstandards und zu potenziell rechtswidrigen Inhalten nach dem NetzDG. In den vom Gesetz geforderten Bericht führt Facebook bisher nur Zahlen zu den Beschwerden über das NetzDG-Formular auf. Damit ist das Bundesamt nicht einverstanden. Es geht davon aus, dass auch auf Facebooks sogenanntem «Flagging»-Meldeweg eine beträchtliche Zahl von Beschwerden zu Inhalten eingeht, die nach dem NetzDG rechtwidrig wären. Damit sei der Facebook-Bericht nicht ausreichend.
Konkret verfügte das BfJ das Bußgeld wegen des Facebook-Berichts für das erste Halbjahr 2018, in dem 886 Beschwerden gemäß NetzDG gemeldet wurden. Sie hätten zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt. Auch im Bericht für das zweite Halbjahr führte das Online-Netzwerk nur die Beschwerden aus dem NetzDG-Formular auf.
Wenn das Bundesamt den Einspruch abweist, kann Facebook vor das Amtsgericht Bonn ziehen. [dpa]
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