ARD und ZDF haben am Montag ihr Gutachten zur Reform der Rundfunkgebühren vorgestellt. Der Autor der Studie, Hans Peter Bull, kommt darin zu dem Schluss, dass die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht gegen die Verfassung verstoßen.
Das Gutachten hatten ARD und ZDF in Auftrag gegeben. Der Verfassungsrechtler Hans Peter Bull kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Danach sind insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
„Für den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den bürokratischen Aufwand gering hält und Nachforschungen beim
Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet“, sagte ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle bei der Vorstellung des Gutachtens. Auch der Justitiar des SWR, Hermann Eicher, zeigte sich zufrieden: „Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.“ Es sei daher erfreulich,dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten für geeignet, erforderlich und angemessen halte. [mw]
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